Novellierung der F-Gase-Verordnung

Trilog-Verhandlungen: EU-Parlament und -Rat haben sich auf einen Kompromissvorschlag verständigt

Am 5. Oktober 2023 haben sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament und -Rat in einer vierten und abschließenden sogenannten Trilog-Verhandlung auf einen Kompromissvorschlag zur Novellierung der F-Gase-Verordnung verständigen können.

stock.adobe.com/CrazyCloud
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BIV, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik und VDKF haben sich während des gesamten Novellierungsprozesses der F-Gase-Verordnung mehrfach in Stellungnahmen an die nationalen und europäischen politischen Entscheidungsträger gewandt. Dabei haben sie sowohl die Interessen des Kälteanlagenbauerhandwerks als auch diejenigen der Betreiber vertreten und für eine ausgewogene Balance zwischen Umweltschutz, Praxistauglichkeit, Bezahlbarkeit und technischer Umsetzbarkeit geworben.

Einige Kernpunkte der novellierten F-Gase-Verordnung sind:

  • ein beschleunigter Phase-down der insgesamt zur Verfügung stehenden Menge an fluorierten Treibhausgasen bis auf null im Jahr 2050,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Monoblock-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027 sowie ein komplettes F-Gase-Verbot für diese Produkte ab 2032,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von Split-Luft-Wasser-Wärmepumpen und -Klimageräten (bis 12 kW), die F-Gase mit einem Treibhauseffekt (GWP) von mehr als 150 enthalten ab 2027, von Split-Luft-Luft-Wärmepumpen ab 2029 sowie ein komplettes F-Gas-Verbot für diese Produkte ab 2035,
  • ein Verbot des Inverkehrbringens von stationären Kälteanlagen (Ausnahmen für Chiller) mit F-Gasen mit einem GWP über 150 ab 2030,
  • ein Service- und Wartungsverbot für stationäre Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032; recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ist hiervon ausgenommen.

Hinweis: Die oben genannten Zahlen und Daten wurden der vorläufigen Vereinbarung entnommen. Diese muss noch formell von Rat und Parlament angenommen werden, bevor die novellierte F-Gase-Verordnung nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft tritt.

Karl-Heinz Thielmann, VDKF-Präsident: „Mit der nun vorliegenden Vereinbarung können und müssen Betreiber und das Kälteanlagenbauerhandwerk für eine Zukunft nahezu ohne fluorierte Kältemittel planen. Auch wenn im Moment noch einige Fragen zum Novellierungstext offen sind, begrüßen wir, dass die EU-Gremien nach zähen Verhandlungen endlich zu einer Einigung gekommen sind. Den schnellen Phase-down der zur Verfügung stehenden Kältemittelmengen sehen wir jedoch sehr kritisch. Das wird absehbar zu Engpässen vor allem bei Service und Wartung von Bestandsanlagen und voraussichtlich auch zu einer Zunahme des illegalen Kältemittelhandels führen.“

Markus Freund, Obermeister der LIK (Landesinnung Kälte-Klima-Technik Hessen-Thüringen/Baden-Württemberg – Träger der Bundesfachschule): „Die Bundesfachschule ist die größte Bildungseinrichtung der Kälte- und Klimabranche. Wir wissen daher aus erster Hand, dass es noch großen Schulungsbedarf für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln sowohl bei Betreibern als auch im Kälteanlagenbauerhandwerk gibt. Diese Kältemittel sind entweder brennbar, toxisch oder es müssen sehr hohe Anlagendrücke beherrscht werden. Wir haben daher für mehr Zeit geworben, um alle Akteure ausreichend weiterbilden zu können. Diese Zeit wurde uns leider nicht zugestanden, obwohl die Schulungskapazitäten begrenzt und nicht beliebig ausbaubar sind.“

Heribert Baumeister, Bundesinnungsmeister: „Die Novellierung der F-Gase-Verordnung wird alle in der Branche vor große Herausforderungen stellen. Große Bedenken haben wir vor allem beim Service- und Wartungsverbot von Kälteanlagen mit F-Gasen mit einem GWP über 750 ab 2032. Abertausende Anlagen sind davon betroffen, die 2032 noch lange nicht das Ende ihrer Lebenszeit erreicht haben werden. Diese vorzeitig außer Betrieb zu nehmen, widerspricht jeglichem Nachhaltigkeitsgedanken und stellt eine hohe finanzielle Belastung für deren Betreiber dar.“

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