Lieferketten

Neuer Standard für Rückverfolgbarkeit in der PV-Branche

TÜV Rheinland hat einen neuen Standard für das Rückverfolgbarkeitsmanagement in der Photovoltaikbranche veröffentlicht.

Qualitätssicherung und Transparenz in der Lieferkette werden in der PV-Branche immer wichtiger. Foto: TÜV Rheinland
Qualitätssicherung und Transparenz in der Lieferkette werden in der PV-Branche immer wichtiger. Foto: TÜV Rheinland

Der Standard mit dem Titel „2PfG 3103/11.24“ zielt darauf ab, die Qualitätssicherung und Transparenz in der PV-Branche zu verbessern. Er ermöglicht es Projektentwicklern, Käufern und Investoren die Produktionsprozesse der gekauften PV-Module projektspezifisch nachzuvollziehen.

Das Audit zur Rückverfolgbarkeit nach Standard 2PfG 3103/11.24 basiert hauptsächlich auf dem weltweit anerkannten Standard für Managementsysteme ISO 9001 sowie der ISO 28000:2007 für Sicherheitsmanagement in der Lieferkette. Außerdem berücksichtigt TÜV Rheinland projektspezifische Kundenanforderungen. Beispielsweise können zusätzliche Prüfungsschwerpunkte wie Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden.

Qualitätssicherung nachhaltig stärken

Für das Rückverfolgbarkeits-Audit betrachtet TÜV Rheinland detailliert, wie die Lieferkette der PV-Module dokumentiert ist. „Wir prüfen, ob und wie genau die von Herstellern verwendeten Systeme, Werkzeuge und Prozesse eine Rückverfolgbarkeit sicherstellen können,“ erklärt Maximilian Lieberz, Business Development Manager bei TÜV Rheinland. „Dadurch können Käufer von PV-Modulen ihre Qualitätssicherung nachhaltig stärken.“ Die Ergebnisse des Audits werden außerdem den Anforderungen von Banken und Finanzierungspartnern gerecht.

TÜV Rheinland wendet für die Rückverfolgbarkeits-Audits einen dreistufigen Ansatz an:

  1. Grundlagenprüfung: Analyse der Managementsysteme des Herstellers gemäß ISO 9001 sowie projektspezifischen Kundenanforderungen.
  2. Prozess- und Werkzeuganalyse: Prüfung der vorhandenen Managementprozesse und Rückverfolgbarkeitstools des Herstellers. Dabei analysiert TÜV Rheinland auch, ob der Hersteller zukünftigen Anforderungen gerecht werden kann.
  3. End-to-End-Betrachtung: Untersuchung der gesamten Rückverfolgbarkeitskette und Bewertung des Detaillierungsgrads, mit dem die Rückverfolgbarkeit dokumentiert werden kann.

Relevanz für die PV-Branche und ESG-Themen

Hintergrund für die Schaffung des neuen Rückverfolgbarkeitsservices ist die dynamische Entwicklung der PV-Branche sowie die wachsende globale Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsthemen (ESG), zu denen auch die Rückverfolgbarkeit zählt.

Seit 2023 haben die TÜV Rheinland-Experten im Rahmen der Entwicklung des Services mehr als 100 Werke von sieben der zehn größten PV-Modulhersteller weltweit – hauptsächlich in Asien – auf Rückverfolgbarkeit geprüft. Das Unternehmen bietet diesen Service weltweit an.

Ziel ist es, nicht nur individuell auf die Anforderungen von Käufern und Investoren in PV-Projekten einzugehen, sondern auch die Rückverfolgbarkeitsanforderungen als Branchenstandard zu etablieren.

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