BAFA-Förderung

Mehr Förderanträge durch novelliertes Marktanreizprogramm

Mit dem Klimaschutz-Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ hat sich die Zahl der Förderanträge im ersten Halbjahr 2020 verdreifacht. Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gingen insgesamt 130 697 Förderanträge ein, im Vorjahreszeitraum 42 355.

Quelle: stock.adobe.com/Studio Harmony
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„Das novellierte Anreizprogramm ist ein Erfolgsmodell. Es zeigt, dass die Menschen bereit sind, in moderne Heizungstechnik und in Klimaschutz zu investieren“, kommentiert Uwe Glock, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) . Nun komme es darauf an, dass die Politik die finanzielle Ausstattung des Programms sicherstelle. Dies, so Glock, zahle nicht nur auf den Klimaschutz ein, es sichere in Zeiten der Corona-Pandemie auch Arbeit und Beschäftigung.

Der BDH weist darauf hin, dass bei einer Modernisierung im Gebäudebestand neben den Wärmeerzeugern auch die Wärmeverteilung und Wärmeübergabe unter die neue Förderung fallen. Dazu zählen zum Beispiel Flächenheizungen und Heizkörper aber auch Thermostatventile und Umwälzpumpen. „Ein modernes Heizungssystem besteht aus mehreren Komponenten: Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe und Speicherung. Damit eine Heizung ihr volles Effizienzpotenzial entfalten kann, müssen diese Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sein. Die novellierte Förderung trägt dem Rechnung“, sagt Dr. Roger Schönborn, Vorsitzender der Fachabteilung Wärmeübergabe im BDH.

Förderfähig sind die Investitionskosten, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen. Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.

Potenzielle Investoren können sich unter diesem Link auf der Seite des BAFA über Umfang und förderfähige Kosten des Programms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ informieren.

 

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