Gemäß dem EnEfG gelten künftig u.a. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für neue Rechenzentren, die zur Einhaltung von Energieeffizienzstandards, einer minimalen Temperatur für die Luftkühlung sowie zur Abwärmenutzung verpflichtet werden. Bestandsanlagen sollen auf die Effizienz es Stromeinsatzes achten. Insgesamt werden Betreiber von Rechenzentren dazu aufgefordert künftig verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien nutzen. Zudem soll Abwärme in Unternehmen künftig vermieden besser genutzt werden.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) bewertet das Paket aus Energieeffizienzgesetz und Gebäudeenergiegesetz als vertane Chance für das Erreichen der Klimaziele. Auch um die europäischen Vorgaben zu den Effizienzzielen für 2030 zu erfüllen, würden die beiden Gesetze bei Weitem nicht ausreichen, so der Verband. Die geplanten Regelungen seien immer weiter abgeschwächt worden. Das betreffe etwa die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand und Anforderungen an Rechenzentren und Unternehmen. Ein positiver Aspekt sei, dass auch klimaneutrale Unternehmen angehalten werden sollen, Energiemanagementsysteme zu betreiben.
Der DENEFF EDL_Hub begrüßt, dass im GEG die Rolle der Energiedienstleister gestärkt werden soll. So sollen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer viele Anforderungen an Energiedienstleistungsunternehmen übertragen können. Leider sei im Energieeffizienzgesetz aber noch immer keine Gleichstellung von Energiedienstleistungsunternehmen verankert worden, wie sie jedoch auch EU-rechtlich dringend gefordert sei.