Illegale Kältemittel

Gesetzentwurf zum Verbot illegaler Kältemittel

Mit einem neuen Gesetz will das Bundesumweltministerium den seit einigen Jahren florierenden Handel mit illegalen Kältemitteln unterbinden. Das Gesetz wird u.a. Kälte-Klima-Fachunternehmen dazu verpflichten, ihren Kunden einen schriftlichen Nachweis zur Herkunft des Kältemittels vorzulegen.

Das natürliche Kältemittel CO2 dient als Grundlage zur Berechnung des CO2-Äquivalents aller Kältemittel. R744 hat einen GWP-Wert von 1. Quelle: stock.adobe.com/Robert Poorten
Das natürliche Kältemittel CO2 dient als Grundlage zur Berechnung des CO2-Äquivalents aller Kältemittel. R744 hat einen GWP-Wert von 1. Quelle: stock.adobe.com/Robert Poorten

Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 26. Mai den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen". Es soll den Handel mit illegalen Kältemitteln unterbinden, die nicht der Quotenregelung der europäischen F-Gase-Verordnung entsprechen.

Entlang der gesamten Liefer- und Gebrauchskette für Kältemittel wird eine neue Dokumentationspflicht eingeführt. Das bedeutet: Egal, wo und von wem ein Unternehmen Kältemittel einkauft (Großhandel, Internet etc.), muss der Verkäufer oder Betreiber erklären, dass es sich dabei um ein "legales" Kältemittel handelt, das die Vorgaben der EU-F-Gase erfüllt. Auch Kälte-Klima-Fachbetriebe müssen ihren Endkunden die Legalität der in Neubau und beim Nachfüllen bestehender Kälteanlagen eingesetzten Kältemittel schriftlich bescheinigen. Dieser muss der Gewerbeaufsichtsbehörde den Nachweis vorlegen. Kältemittel aus unbekannten Quellen können zudem erhebliche Schäden an einer Anlage verursachen, für die dann der Kälte-Klima-Fachbetrieb haftet.

Dies soll den zuständigen Kontrollbehörden ermöglichen, die Liefer- und Gebrauchsketten besser nachzuverfolgen. Zugleich wird es auch Pflicht, dass jeder Kauf und Verkauf von Kältemitteln deklariert werden muss. Diese Maßnahmen, einhergehend mit entsprechenden Strafen bei Verstößen, dürften dazu beitragen, den Verkauf von illegalen Kältemitteln spürbar zu verringern.

Die coolskills-Trägerverbände Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), die Landesinnung Hessen-Thüringen/ Baden-Württemberg (LIK) und der Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) unterstützen diese Gesetzesinitiative und werden dem Bundesumweltamt dazu eine Stellungnahme übersenden.

Hintergrund

Die Einführung der überarbeiteten F-Gase-Verordnung Anfang 2015 veränderte den europäischen Markt für Kältemittel. Seither schreibt eine Quotenregelung vor, welche Mengen an neu hergestellten Kältemitteln (F-Gase) bis 2030 europaweit von zugelassenen Unternehmen in Verkehr gebracht werden dürfen. Ziel ist eine Verringerung der Treibhausgaswirksamkeit dieser Kältemittel bis 2030 um rund 80%. Da mit der Einführung dieser Quotenregelung aber besonders Kältemittel mit hohen Treibhauswerten (GWP) wie zum Beispiel R404A, R410A und R134a deutlich teurer geworden sind, blüht seitdem der Schmuggel von Kältemitteln in die EU.

Illegale Kältemittelimporte könnten bis zu einem Drittel des EU-Marktes entsprechen

Eine beträchtliche Menge an HFKWs gelangt über illegale Lieferwege auf den europäischen Markt. Die illegalen Aktivitäten finanzieren die organisierte Kriminalität und wirken sich negativ auf europäische Unternehmen in der gesamten Wertschöpfungskette aus.

Mit der Evaluierung von HFKW-Handelsströmen gibt das Beratungsunternehmen Oxera Consulting LLP wichtige Einblicke in diese illegalen Aktivitäten, deren tatsächlicher Umfang bislang kaum bekannt ist. Die Analyse der Daten durch den Europäischen Technischen Ausschuss für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) deutet darauf hin, dass das Volumen der illegal importierten HFKWs in die EU einem CO2-Äquivalent von bis zu 34 Mio. t entsprechen könnte – also 33% der zulässigen Quote in 2018. Demnach entsprächen illegale Importe rund einem Drittel des legalen Marktes für Kältemittel in der EU.

Für die Untersuchung hat Oxera öffentlich zugängliche Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat, der handelsstatistischen Datenbank der Vereinten Nationen (Comtrade) sowie chinesische Exportdaten verglichen. Auf Basis dieser Daten kommt der EFCTC zu dem Schluss, dass die Menge der 2018 illegal in die EU importierten Kältemittel einem CO2-Äquivalent von 34 Mio. t entsprechen könnte – doppelt so viel wie bisher im schlimmsten Fall angenommen. Zugleich entspricht diese Menge einem Drittel der im Jahr 2018 zulässigen Quote (101,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent). Der tatsächliche Gesamtmarkt legaler und illegaler Kältemittel läge demnach rund 25% über dem in der F-Gase-Verordnung vorgesehenen Wert.

Der EFCTC ist überzeugt, dass vor allem eine strengere Durchsetzung geltender Gesetze auf Ebene der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten dazu beiträgt, das Problem trotz der großen Ausmaße zu lösen. Voraussetzung dafür sind eine Sensibilisierung innerhalb der gesamten Lieferkette für Kältemittel, schärfere Grenzkontrollen, eine insgesamt engere Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie eine gemeinsame Infrastruktur, um die HFKW-Importe besser nachverfolgen zu können.

Zur Verhinderung illegale Kältemittelimporte kann jeder einen Beitrag leisten: www.stopillegalcooling.eu. Verdächtige Aktivitäten können über die EFCTC Action Line anonym gemeldet werden.

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