„Das von der Bundesregierung beschlossene Austauschprogramm von Öl- und Gasheizungen kann nur ein Baustein bei der energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden sein“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Neben der Heizung müssen Faktoren wie die Dämmung von Fassaden und Dächern, die Isolierung von Fenstern und die Nachhaltigkeit der eingesetzten Baumaterialien stärker berücksichtigt werden.“ Entsprechende Vorgaben sollten verstärkt in die Fördermaßnahmen der Bundesregierung einfließen.
Grundsätzlich ist aus Sicht des TÜV-Verbands ein ganzheitlicher Ansatz für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor notwendig. Großes Potenzial haben Analysen von klimaschädlichen Treibhausgasen und Energieverbräuchen, die den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes vom Bau über den Betrieb bis zum Rückbau umfassen. Hierbei sind beispielsweise Emissionen aus der Herstellung von Baumaterialien (graue Emissionen) und der zugehörige Energieverbrauch (graue Energie) zu berücksichtigen.
„Mit dem Tausch von Heizungsanlagen wird der Fokus auf die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen von Gebäuden gelegt“, sagt Bühler. „Graue Emissionen und graue Energien werden hier allerdings nicht betrachtet, weshalb ein wesentlicher Hebel für den Klimaschutz nicht genutzt wird.“ Mit ganzheitlichen Analysen könne die Kreislaufwirtschaft im Gebäudebereich vorangetrieben und beispielsweise der Wert von Abbruchmaterialien als neuen Baustoff bewertet werden.
Qualitätssiegel QNG muss mehr beachtet werden
Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude (QNG) hat der Bund bereits ein Instrument geschaffen, um eine lebenszyklusbasierende Analyse im Fördermechanismus zu etablieren und dabei auch graue Emissionsquellen einzubeziehen. „Das QNG-Siegel fristet bisher ein Nischendasein, da es nicht für Förderungen von Sanierungsprojekten vorgesehen ist“, sagt Bühler. Hier bedürfe es einer Anwendung von QNG-Anforderungen für Sanierungsprojekte und Einzelmaßnahmen, um klimaschädliche Treibhausgasemission und graue Energien vollständig zu berücksichtigen.
Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) auf den Weg gebracht. Demnach müssen ab dem Jahr 2024 neue Heizgeräte zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen, um die Umbaumaßnahmen sozial abzufedern. Parallel dazu hat die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen angekündigt. Damit wird auch eine erneuerte Novellierung der Bundesrichtlinien für effiziente Gebäude (BEG) notwendig.
Noch unklar ist, welche Anpassungen im parlamentarischen Verfahren vorgenommen werden. Zusätzliche Maßnahmen für den Klimaschutz sind auch deshalb notwendig geworden, weil der der Gebäudesektor neben dem Verkehr die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2022 verfehlt hat.