Verband der TÜV e.V.

Erhebliche Mängel bei Lüftungsanlagen festgestellt

Im Corona-Jahr 2020 wurde mehr als jede dritte Lüftungsanlage in prüfpflichtigen Gebäuden wie Hochhäusern, Schulen, Kliniken oder Einkaufszentren von TÜV-Sachverständigen mit "wesentlichen Mängeln" beanstandet.

Quelle: stock.adobe.com/lastfurianec
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Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil um 5,6 Prozentpunkte auf 34,2 %. Ein weiteres knappes Drittel (31,5 %) hat "geringfügige Mängel" und nur 34,3 % sind "mängelfrei". Das ist ein Ergebnis des Baurechtsreports 2021 des TÜV-Verbands.

"In der Corona-Pandemie erfolgen Infektionen vor allem in Innenräumen über Aerosole", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. "Einwandfrei funktionierende und optimal eingestellte Lüftungs- und Klimaanlagen schaffen ein gesundes Raumklima und tragen dazu bei, das Risiko von Ansteckungen in Gebäuden zu verringern." Der Lüftungs- und Klimatechnik müsse daher eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielen. Vor allem in Schulen ist es bisher versäumt worden, das Infektionsrisiko mit baulichen und technischen Maßnahmen zu senken", so Bühler. Stattdessen werde vielerorts im Winter wohl wieder alle 20 Minuten stoßgelüftet.

"In Gebäuden können auch nachträglich Lüftungsanlagen eingebaut oder mobile Luftreiniger aufgestellt werden", sagt Bühler. Im laufenden Betrieb sei entscheidend, dass Lüftungs- und Klimaanlagen regelmäßig gewartet, richtig eingestellt und Prüftermine gewissenhaft eingehalten werden. Bühler: "In Zeiten der Pandemie sollte die Frischluftzufuhr von Lüftungsanlagen erhöht und der Umluftbetrieb vermieden werden, um das Infektionsrisiko zu senken."

Im Jahr 2020 sind 17.896 Lüftungsanlagen im laufenden Betrieb von unabhängigen Sachverständigen der TÜV-Unternehmen geprüft worden (plus 3.948) und 2.236 erstmalig (minus 136). "Die hohe Zahl der Beanstandungen zeigt, wie wichtig die verbindlichen Prüfungen unabhängiger Stellen in der Gebäudetechnik sind", sagt Bühler.

Neben der Klimatisierung und Lüftung stehen Anlagen für den Brandschutz und sicherheitsrelevante Elektroanlagen im Fokus der Kontrollen. Vorgeschrieben sind die Prüfungen nach den Bauordnungen der Bundesländer für so genannte Sonderbauten. Dazu zählen neben Hochhäusern ab einer Höhe von 22 m unter anderem Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Hotels sowie Verkaufsstätten ab 2.000 m2.

Über alle Bereiche hinweg fanden die Prüfer:innen im vergangenen Jahr bei gut jeder vierten Anlage wesentliche Mängel. Weitere 44 % hatten geringfügige Mängel und rd. 30 % waren mängelfrei. Neben den wiederkehrenden Prüfungen werden die Anlagen vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft. Bei immerhin 17 % der Erstprüfungen wurden wesentliche Mängel festgestellt.

Aus Sicht des TÜV-Verbands können digitale Technologien dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden zu verbessern. "Verfügen gebäudetechnische Anlagen über eine entsprechende Sensorik, erkennen sie frühzeitig Fehlfunktionen und Schwachstellen wie Materialermüdung", sagt Bühler. "Die Steuerung und Überwachung der Anlagen kann effizient per Fernwartung erfolgen." Darüber hinaus müssten Kontrollen der digitalen Komponenten fester Bestandteil der obligatorischen Prüfungen werden.

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