Wohnungsbau

Bundeskabinett beschließt Bau-Turbo

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Damit erhalten die Kommunen die Möglichkeit, vor Ort flexibler zu bauen.

Bild: stock. adobe.com/ Wolfilser
Bild: stock. adobe.com/ Wolfilser

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betont:

„Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird - weil jedes Zuhause zählt.

Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern.

Der Bau-Turbo ist der erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.“

Mit dem Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Hierdurch benötigte soziale und kulturelle Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, können ebenfalls zugelassen werden. So schafft der Bau-Turbo bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die besonders stark vom Wohnungsmangel betroffen sind, wie beispielsweise Familien, Auszubildende, Studierende, ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen. Die Bundesregierung rechnet mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Zitate zum Gesetzentwurf:

VDMA Gebäudetechnik begrüßt „Bauturbo“ – Nachhaltigkeit mitdenken

Der vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB), bekannt als Bauturbo oder 100-Tage-Gesetz, steht auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Das Gesetz hat das Ziel, Bauvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen, insbesondere im Wohnungsbau. VDMA Forum Gebäudetechnik befürwortet die Vereinfachung von Planungsverfahren, warnt jedoch davor, zentrale Anforderungen für einen ganzheitlichen Lebenszyklusansatz, wie Energieeffizienz, Gesundheit, Sicherheit und Barrierefreiheit außer Acht zu lassen. „Um in Deutschland zügiger planen und bauen zu können, ist es grundsätzlich richtig, dass Bauordnungen reformiert werden. “, sagt Robert Hild, Geschäftsführer VDMA Allgemeine Lufttechnik und VDMA Aufzüge und Fahrtreppen. „Jedoch darf das Ziel schnellerer Verfahren nicht auf Kosten von Energieeinsparung, nachhaltiger Bauweise und Barrierefreiheit gehen. Vor allem im Gebäudesektor steckt enormes Potenzial, Energie effizient einzusetzen und CO2-Emissionen zu reduzieren.“

Aus Sicht des VDMA Gebäudetechnik ist das 100-Tage-Gesetz ein wichtiger Schritt hin zur Bauwende. Jetzt kommt es darauf an, Rahmenbedingungen zu schaffen, die langfristig wirken – für mehr Neubau, eine höhere Sanierungsquote und eine starke TGA im Dienst der Nachhaltigkeit.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie:

Deutschland muss ins Machen kommen. Das haben wir gefordert, und mit dem Bau-Turbo der neuen Bundesbauministerin Verena Hubertz kommt ein erstes starkes Signal. Es erweitert die Handlungsmöglichkeiten für mehr Wohnraum genau dort, wo der Mangel herrscht: in den Städten und Gemeinden.

Unter anderem durch die Einführung des Paragrafen 246e im Baugesetzbuch und die damit ermöglichte Abweichung von Bebauungsplänen könnten neue Wohnungsbauprojekte nicht nur einfacher, sondern auch schneller genehmigt werden. Gleiches gilt für neue Möglichkeiten für Innenverdichtungen und die Aufstockung bestehender Gebäude.

Der heutige Tag ist eine Starthilfe für den Wohnungsbau. Gleichzeitig müssen wir jetzt auf Maßnahmen schauen, die dauerhaft zu mehr und vor allem bezahlbarem Wohnraum führen. Die Bundesbauministerin nimmt richtigerweise auch die Reduzierung der Baukosten in den Blick, den eigentlichen Hebel für mehr Bezahlbarkeit am Wohnungsmarkt. Ob in konventionellen oder industriellen Bauweisen, hierauf können Baufirmen eine Antwort liefern. Doch um hierfür noch bessere Rahmenbedingungen zu schaffen, müssten die 16 Landesbauordnungen harmonisiert, die Anforderungen an die Gebäude reduziert und das Vergaberecht flexibilisiert werden.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe:

„Wir begrüßen die vom Bundesbauministerium vorgelegte BauGB-Novelle ausdrücklich. Mit dem neuen § 246e wird ein echter Wohnungsbauturbo gezündet: Die befristeten Abweichungen vom Planungsrecht geben den Kommunen ein starkes Werkzeug an die Hand, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen. Das ist ein entscheidender Impuls im Kampf gegen den Wohnraummangel.
Besonders wichtig ist, dass die neuen Regelungen nicht mehr nur auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt sind. Auch die Möglichkeit, Befreiungen nicht nur im Einzelfall, sondern für ganze Straßenzüge zu gewähren, ist ein echter Fortschritt – für mehr Tempo, Planbarkeit und Wohnraum.
 
Sehr erfreulich ist, dass die ursprünglich vorgesehene Begrenzung in § 246e BauGB auf Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen gestrichen wurde. Damit kann die neue Sonderregelung zur Planungsbeschleunigung künftig auch bei kleineren Projekten oder sogar einzelnen Wohneinheiten angewendet werden. Das ist ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in der Breite voranzubringen.
 
Ebenfalls positiv ist die Aufnahme eines neuen § 216a BauGB, der sich mit der Bewältigung von Lärmschutzkonflikten befasst. Auch diesen Vorschlag hatten wir im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingebracht. Die neue Regelung schafft zusätzliche Klarheit und Rechtssicherheit für die Planung und Umsetzung von Wohnbauvorhaben in lärmsensiblen Lagen."

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH:

Dieses Gesetz markiert einen neuen Tiefpunkt in der deutschen Baupolitik: Neue Einfamilienhäuser auf bislang unbebauter Fläche sollen ermöglicht, Umweltstandards und Beteiligungsrechte mit der Brechstange ausgehebelt werden. Bezahlbarer Wohnraum entsteht so nicht – stattdessen drohen Bodenspekulation und Naturzerstörung. Der blinde Glaube an das Mantra ‚bauen, bauen, bauen‘ wird die Wohnungskrise nicht lösen. Statt aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und auf soziale und ökologische Stadtentwicklung zu setzen, will die neue Bauministerin Hubertz Neubau um jeden Preis. Wir brauchen eine Sanierungsoffensive und einen echten 'Umbau-Turbo' im Bestand. Andernfalls vergrößert sich die Klimalücke im Gebäudebereich noch weiter. Der Bundestag muss den Paragraphen 246e im parlamentarischen Verfahren dringend nachbessern.“


 

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