Zertifikat

blossom-ic: Digitaler hydraulischer Abgleich gleichwertig mit Verfahren B

Das iTG hat bestätigt, dass das Regelungssystem für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich in Bestandsgebäuden gleichzusetzen ist mit dem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und förderfähig ist.

Das iTG hat die Gleichwertigkeit des blossom-ic Systems zu Verfahren B in Bestandsgebäuden bestätigt. Bild: blossom-ic
Das iTG hat die Gleichwertigkeit des blossom-ic Systems zu Verfahren B in Bestandsgebäuden bestätigt. Bild: blossom-ic

Grund zur Freude beim Memminger Regelungsspezialisten blossom-ic: Das Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden (iTG) hat bestätigt, dass das Regelungssystem für den adaptiven digitalen hydraulischen Abgleich bei Verwendung in Bestandsgebäuden „mindestens vergleichbar mit einem konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B“ ist. Damit entspricht das blossom-ic System den Anforderungen des GEG und BEG EM und ist förderfähig.

Avalon+ und Hera+ Systeme erfolgreich geprüft

Das im Mai 2024 ausgestellte Zertifikat bezieht sich auf das „Avalon+“-System zur Heizkörpersteuerung in Ein- und Zweirohrheizungsanlagen sowie das „Hera+“-System zur Steuerung von Fußbodenheizungen. Wie das iTG nun bestätigt hat, sind beide Systeme in Bestandsgebäuden förderfähig, da sie die Anforderungen an einen konventionellen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B erfüllen. Bei Verfahren B erfolgt eine überschlägige Berechnung der Heizwassermenge der einzelnen Heizkreise, basierend auf der Heizlastermittlung nach DIN 12831.

Einfache Installation und automatische Anpassung

Das blossom-ic Verfahren ist deutlich einfacher, aber dennoch gleichwertig zu Verfahren B. Der hydraulische Abgleich wird ohne großen Aufwand vorgenommen: Lediglich die zentrale Steuereinheit mit intelligenter Software, das sogenannte Gateway, muss angeschlossen werden. Anschließend werden die blossom-ic Komponenten installiert und auf dem Gateway registriert. Das System gleicht die Heizungsanlage dann permanent vollautomatisch hydraulisch ab und gewährleistet somit eine optimale Hydraulik im Heizungsrohrleitungsnetz – unabhängig davon, ob es sich um eine Einrohr-, Zweirohr- oder Flächenheizung handelt.

Ermittlung der Gebäudeheizlast

Die Gebäudeheizlast muss auch bei der Verwendung der blossom-ic Systeme im Bestand ermittelt werden. Das ist notwendig, um den Volumenstrom der Pumpe bzw. die Leistung des Wärmeerzeugers, insofern dieser getauscht wird, zu ermitteln. Eine Differenzdruck-Berechnung wird nicht gefordert, da sich dieser bei Hocheffizienzpumpen automatisch einstellt. Gut zu wissen: Auch die Schätzung der Heizlast aus Wärmemengenmessungen oder Verbrauchsdaten ist ein nach DIN/TS 12831-1 zugelassenes Verfahren (s. Abschnitt 7 der DIN/TS 12831-1).

 

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