HOAI

Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag beschloss am 08. Oktober das Architekten- und Ingenieurleistungsgesetz. Es ist die gesetzliche Grundlage für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

stock.adobe.com/DC Studio
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Bis zuletzt war von den Verbänden und Kammern gefordert worden, in das Gesetz einen Hinweis zur Angemessenheit der Honorare aufzunehmen, um so einen reinen Preiswettbewerb zu verhindern. Dies ist im Gespräch mit den Koalitionsfraktionen im Bundestag gelungen. Mit dem Parlamentsbeschluss ist nun der Weg frei für die neue HOAI.

Dazu erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele „Wir freuen uns, dass die Angemessenheit in letzter Minute in das Gesetz aufgenommen wurde. Die weltweit bekannte Qualität deutscher Ingenieurleistungen gibt es nicht zu Dumpingpreisen. Wer Qualität will, muss angemessene Honorare zahlen. Es ist gut, dass die Hängepartie nach dem EuGH-Urteil im vergangenen Jahr nun beendet wurde und die HOAI ab dem 1. Januar 2021 als Orientierung für angemessene Honorare gilt. Nach dem Inkrafttreten von HOAI und Rahmengesetz muss es 2021 um die Aktualisierung der Leistungsbilder und die Erhöhung der seit 2013 unveränderten Tafelwerte gehen. Dies wird eine unserer zentralen Forderungen im Bundestagswahljahr sein.“

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