BEG-Förderung

Ab 20.04.2022 gibt es wieder Geld - aber weniger

Das Bundeswirtschaftsministerium startet eine neue Neubauförderung - mit halbierten Fördersätzen.

Die Neubauförderung für EH40 wurde zunächst halbiert und wird in zwei weiteren Stufen bis zum 01.01.2023 mit neuen Konditionen zum nachhaltigen und klimafreundlichen Bauen verknüpft. Quelle: stock.adobe.com/esbobeldijk
Die Neubauförderung für EH40 wurde zunächst halbiert und wird in zwei weiteren Stufen bis zum 01.01.2023 mit neuen Konditionen zum nachhaltigen und klimafreundlichen Bauen verknüpft. Quelle: stock.adobe.com/esbobeldijk

Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung. Bundesminister Habeck erwartet ein schnelles Ausschöpfen der Mittel.

"Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert", sagt Habeck. "Auch die Förderbedingungen ändern wir: Wir beenden unter anderem einen Anachronismus und fördern künftig nicht mehr den Einbau von Gasheizungen.“

Er machte deutlich: „Der Neustart [...] geht mit einer schrittweisen Neuausrichtung der Neubauförderung einher. Ziel ist, diese Zug um Zug auf immer mehr Nachhaltigkeit und Effizienz auszurichten. Parallel werden wir prioritär die dringend notwendige Sanierung fördern. Sie ist enorm wichtig, um im Gebäudebereich beim Klimaschutz voranzukommen. Hier gibt es eine sehr erfreuliche hohe Dynamik, die hilft, Energie und Energiekosten zu sparen.“

Neuausrichtung der Neubauförderung in drei Schritten

Neustart mit halbierten Sätzen

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert.

Weitere Förderung nur noch für nachhaltiges Bauen

Im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr wird die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Programm Klimafreundliches bauen ab 2023

Ab Januar 2023 ist ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

Förderkonditionen der KfW

Projekte privater und gewerblicher Antragsteller werden ausschließlich über Kredite gefördert.

Effizienz­haus-Stufen für Wohngebäude

  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 15.000 Euro
  • Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro
  • Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 18.750 Euro

Effizienz­gebäude-Stufen für Nichtwohngebäude

  • Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
  • Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kredit­betrag / förder­fähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro

Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.

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