Muster-Schulbau-Richtlinie undMuster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Anwendungsbereich
Die Vorschriften der Muster-Schulbau-Richtlinie gelten für Haupt-, Real-, und Gesamtschulen, Gymnasien, Sonderschulen, Berufsschulen und vergleichbare Schulgebäude. Für Hoch- und Fachhochschulen, Akademien, Volkshochschulen oder vergleichbare Schultypen gilt die MSchulbauR nicht. Im weiteren Sinne umfassen Schulbauten auch alle Gebäude und Räume, die von einer Schule genutzt werden, also z. B. Turnhallen, Mensen, Pausenräume und Fachgebäude.
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Bernd Ishorst

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