Intelligente Erfassung von Wasser- und Wärmeverbrauch
Messstellenbetriebsgesetz – MsbG
Mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) wurde 2016 das Smart Metering für Strom und Gas geregelt. Die im § 6 des MsbG beschriebenen Bündelangebote für weitere Sparten wie Wasser und Wärme ab 2021 bieten die Möglichkeit, das Submetering mit dem Smart Metering zu verbinden. Hier empfiehlt sich der CLS-Kanal der Smart Meter Gateways, da dieser die im Submetering vorkommenden großen Mengen an Geräten abbilden kann. Ein CLS-Adapter mit OMS-konformer, wireless M-Bus-Schnittstelle wird derzeit entwickelt.
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Stefan Dzemski

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