Grundsätzlich muss in dieser Diskussion in Deutschland zwischen Bauprodukten und Bauarten unterschieden werden. Unter Bauprodukten sind gem. § 2 Abs. 10 Nr. 1 Musterbauordnung1) (MBO) „Produkte, Baustoffe, Bauteile und Anlagen […], die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlagen eingebaut zu werden“ zu verstehen. Es handelt sich also klassisch um die einzelnen, kleinstmöglichen Bestandteile eines Bauwerks bzw. der darin enthaltenen Anlagen.
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Carsten Janiec

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