dena: neue Regeln für netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten


Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellte zehn regulatorische Maßnahmen vor, um die Stromnetze kurzfristig zu entlasten. Flexibilitätstechnologien wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen sollen in der Niederspannungsebene so eingesetzt werden, dass sie für den Netzbetrieb einen Nutzen bringen.

Symbolbild (Bild: dena)
Symbolbild (Bild: dena)

Netzengpässe und Schwankungen, die durch die Einspeisung erneuerbarer Energien entstehen, sollen mittels Steuerung flexibler Lasten in Unternehmen (Demand Side Management) sowie durch die Verwendung von Strom zur Erzeugung von Wärme (Power to Heat) ausgleichen und verhindert werden.

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, sagt zum Maßnahmenkatalog: „Viele Lösungen für einen netzdienlichen Einsatz von Flexibilitäten liegen seit langem auf dem Tisch. Wir haben konkrete Maßnahmen identifiziert, die schnell wirken und die Kosten senken können. Um bei der Energiewende weitere Fortschritte zu machen, sollten diese Regelungen rasch angegangen werden. Spätestens bis zum Ende dieser Legislaturperiode sollte die Politik einen gesetzlichen Rahmen schaffen, damit die in Pilotprojekten wie den ‚Schaufenstern intelligente Energie‘ entwickelten Technologien und Mechanismen auch in der Praxis zum Einsatz kommen können.“

Regulierungen vorhanden, Potential bleibt unerkannt

Viele Studien belegen, dass die Flexibilitäten den Netzausbaubedarf und Kosten reduzieren können, darunter die Netzflexstudie vom März 2017. Derzeit steht die Frage im Raum, wie netzdienliche Flexibilitäten zukünftig beschafft und vergütet werden sollen. Verschiedene Modelle wurden dazu untersucht und Vorschläge zur Anpassung des Rechtsrahmens entwickelt, damit die Technologien vollumfänglich eingesetzt werden können. Hemmende Regelungen zum Einsatz von Flexibilitäten wurden ebenfalls identifiziert.

Auf der Niederspannungsebene sind Regelungen zur Bereitstellung von Flexibilitäten bereits vorhanden. Laut §14a des Energiewirtschaftsgesetzes können kleine Verbraucher wie Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen ein reduziertes Netzentgelt zahlen, sofern sie sich nach den Erfordernissen des Netzes steuern lassen. Das Potential der Kleinverbraucher wird allerdings bisher nicht ausgeschöpft, weil der Paragraph noch konkretisiert werden muss. Das Bundeswirtschaftsministerium präsentierte Im August einen Lösungsvorschlag im Rahmen des Projekts „Digitalisierung der Energiewende: Barometer und Topthemen“. Damit es nicht zu weiteren Verschleppungen kommt, muss der Vorschlag im Jahr 2020 ausgearbeitet und umgesetzt werden.

Anreizregulierungen hemmen, statt zu fördern

Bei höheren Spannungsebenen wird durch die Initiative empfohlen, Vergütung und Einsatz lastseitiger Flexibilität marktbasiert zu gestalten. Auf einem Handelsplatz könnte man Flexibilitätsangebote effizient bündeln, damit die Netzbetreiber Zugriff auf die Anlagen gewähren und physische Engpässe im Netz reduzieren oder gar beheben. Auf solchen Märkten besteht jedoch das Risiko, dass durch strategisches Bieterverhalten sogenannte „Gaming“-Ineffizienzen entstehen. Instrumente zur Erfassung und Quantifizierung von Gaming-Aktivitäten müssen entwickelt werden, so die Initiative. In der Markthochlaufphase von Flexibilitätsmärkten müssen sie das tatsächliche Gaming-Risiko erfassen, um möglicherweise geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen.

Weiter bemängelt die Initiative, dass der netzdienliche Einsatz von Flexibilitäten momentan durch die Netzentgeltsystematik und die Anreizregulierung gehemmt wird. Das System kann dazu führen, dass ein Flexibilitätsabruf höhere Entgelte für den Anbieter verursacht. Das finanzielle Risiko verhindert so die volle Nutzung der Potentiale. Kurzfristig ist wahrscheinlich keine Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik möglich. Eine Anpassung einzelner Regelungen könnte die Lage allerdings schon erheblich verbessern.

Gleichbehandlung gefordert

Die konsequente Weiterentwicklung der individuellen Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung wäre eine Möglichkeit. Die aktuelle Anreizregulierung führt dazu, dass dem Netzbetreiber die Kosten der Nutzung erzeugungsseitiger Flexibilität anerkannt werden, die Kosten lastseitiger Flexibilität aber nicht. Zwischen last- und erzeugungsseitigen Engpassmaßnahmen entsteht eine Diskrepanz, obwohl beide gleichwirksam sind. Noch innerhalb dieser Regulierungsperiode müssen alle Optionen für das Engpassmanagement bei der Kostenanerkennung gleichbehandelt werden, lautet die Forderung der Initiative für Netzflexibilität.

Zu den Partner der Initiative, die von der dena ins Leben gerufen wurde, gehören: Amprion, Creos Deutschland Stromnetz, egrid applications & consulting, EnergieNetz Mitte, EPEX Spot, EWE Netz, Mainova, Netz Leipzig, Nodes, TenneT TSO, TEN Thüringer Energienetze, Thüga, Trianel, TRIMET Aluminium, Vattenfall Europe Innovation, WEMAG Netz, Westfalen Weser Netz.

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