Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) hat sich gemeinsam mit weiteren Fachverbänden des Erneuerbaren Wärmesektors für eine verbraucherfreundliche Übergangsregelung eingesetzt. Sie gilt ab sofort.
Hausbesitzer, die noch im Jahr 2017 eine Wärmepumpe einbauen und in Betrieb nehmen möchten, können bis neun Monate nach der Inbetriebnahme eine Basisförderung beim BAFA beantragen. Die technischen Anforderungen müssen jedoch dafür erfüllt werden.
Gleiches gilt für Anlagen, die dieses Jahr in Auftrag gegeben wurden, aber erst 2018 in Betrieb gehen. Antragsteller müssen in diesem Fall jedoch mit dem Antrag ein zusätzliches Formular einreichen. Es steht in Kürze auf der Seite des BAFA zur Verfügung. Die Anlage muss bis spätestens 30. September 2018 in Betrieb genommen und der Förderantrag bis dahin eingereicht werden. Die entsprechende Festlegung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) getroffen.
An den Fördersätzen und technischen Anforderungen ändert sich nichts. Die Innovationsförderung und für gewerbliche Antragsteller bleibt ebenso bestehen wie bisher.
Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2018 beauftragt werden, wurde mit der Änderung die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung generell abgeschafft. Für Projekte ab 2018 muss zwingend vor der Beauftragung der Antrag beim BAFA eingereicht werden. Dabei ist es unerheblich, ob Basis- oder Innovationsförderung beantragt werden. Ab Dezember 2017 stehen die neuen Formulare auf der BAFA-Homepage zur Verfügung.
BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel begrüßt die Neuerungen im Antragsverfahren: „Änderungen der Förderrichtlinien sind immer sensibel. Umso wichtiger war der intensive Austausch zwischen Ministerium und Fachverbänden in dieser Frage. Für Verbraucher und Unternehmen wurde eine gute Lösung gefunden.“