Trennung von Trinkwasser- und Löschwasseranlagen
Der Autor: Sven Elsner, Leiter Business Unit Löschwassertechnik, Minimax Mobile Services GmbH
Trinkwasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz ermöglicht im Brandfall eine schnelle Brandbekämpfung. Es steht meist in nahezu unbegrenzter Menge zur Verfügung. Löschwasseranlagen, wie etwa Wandhydrantenanlagen, kommen nur im Bedarfsfall oder probehalber zum Einsatz. Dadurch besteht die Gefahr, dass das in den Löschleitungen stagnierende Wasser mit Keimen belastet wird und nicht mehr den hygienischen Anforderungen entspricht. Bei fehlender oder unsachgemäßer Trennung von Trink- und Löschwassersystemen können diese Keime in das Trinkwassersystem gelangen. Mögliche Folgen wären gefährliche Verunreinigungen des Trinkwassers, schlimmstenfalls gesundheitlicher Schaden und damit verbunden rechtliche Konsequenzen für den Betreiber.
Löschwassersysteme für Neubauten
Bei der Planung einer Löschwasseranlage ist zunächst das Brandschutzkonzept zu beachten, etwa auch die darin geforderte Löschwassermenge für das Objekt. Im Vorfeld muss mit dem Wasserversorger geklärt werden, wieviel Wasser dieser mit welchem Druck zur Verfügung stellen kann. Meist sind die Anschlüsse heute lediglich für die Trinkwasserversorgung ausgelegt. Die geringen Durchmesser dieser Rohrleitungen reichen jedoch für die Bereitstellung großer Löschwassermengen mit hohem Druck nicht aus.
In der Regel empfiehlt sich der Einsatz einer Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter als LWÜ. Diese Löschwasseranlage „nass“ ist über einen offenen Vorlagebehälter mit freiem Auslauf indirekt an das Trinkwassernetz angeschlossen. Die fehlende Menge zwischen Wasserlieferung und Löschwasserbedarf wird im Vorlagebehälter gespeichert – kalkuliert für eine Löschdauer von zwei Stunden. Im Ernstfall wird bei Betätigung des Schlauchanschlussventils eines Wandhydranten durch den Druckabfall die Druckerhöhungsanlage gestartet und die Wandhydrantenanlage sofort kontinuierlich mit der erforderlichen Wassermenge bei maximalem Druck versorgt. Hierbei sind Druckstöße und mechanische Belastungen auf das Rohrsystem sehr gering, da die Anlage bereits mit Wasser gefüllt ist. Rüst- und Flutungszeiten entfallen.
in Bestandsgebäuden
Für ältere Löschwasseranlagen ohne wirksame Löschwasserübergabestelle gibt es keinen Bestandsschutz. Eine nachträgliche, wirksame hygienische Trennung ist zwingend erforderlich.
Der Wasserdruck und das Brandschutzkonzept entscheiden. Dem Prüfbericht zur Wandhydrantenanlage lässt sich entnehmen, wie hoch der Druck am ungünstigsten Hydranten ist. Bei zu geringem Druck verfährt man in der Regel wie bei Neuanlagen und setzt eine Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter mit freiem Auslauf ein. Reicht der Druck aus, um die Forderung aus dem Brandschutzkonzept mit Einbau einer hygienischen Trennung zu erfüllen, sind verschiedene Alternativen zum freien Auslauf als Löschwasserübergabe umsetzbar.
Die bestehende Löschwasseranlage „nass“ könnte zu einer Löschwasseranlage „nass/trocken“ umgerüstet werden, sofern die Anlagenart „nass“ nicht im Brandschutzkonzept gefordert wird. In dem Fall dient eine Füll- und Entleerungsstation als LWÜ.


Der nachträgliche Einbau im Gebäude gestaltet sich jedoch meist aufwändig und die vorhandenen Rohrsysteme sind häufig nicht passend. Dagegen eignet sich die Füll- und Entleerungsstation sehr gut zur Sanierung in Tiefgaragen. Die unter der Decke liegenden Rohrleitungen ermöglichen meist eine problemlose nachträgliche Installation und Verbindung zu den Wandhydranten. Bei Bedarf füllt die Anlage die Löschwasserleitungen mit ausreichend Löschwasser und entleert diese nach Gebrauch wieder selbsttätig. Im Normalfall ist sie also leer und daher für frostgefährdete Bereiche geeignet.
Bei ausreichend vorhandenem Wasserdruck bietet sich alternativ die platzsparende Schutzatmosphären-Trennstation maximat T50 an. Sie zählt zur Gruppe Löschwasseranlage „nass“. In dieser Anlage wird ein dem freien Auslauf ähnliches Äquivalent in einer geschützten Atmosphäre erzielt. Das ist so in der DIN 1988-600 jedoch nicht vorgesehen und der zuständige Wasserversorger muss einen Einbau unterstützen. Die T50 ist auch bei Stromausfall löschbereit; so kann auf eine Feuerwehreinspeisearmatur und E90-Zuleitung verzichtet werden. Der Einbau führt jedoch technisch bedingt zu einem leichten Druckverlust in der Anlage. Um diesen auszugleichen, erfordert die Installation der T50 am letzten Wandhydranten einen um 0,5 Megapascal höheren Versorgungsdruck als im Brandschutzkonzept gefordert.

Neue DIN 14467 ermöglicht künftig weitere Trennmethode
Mit Ausgabedatum April 2025 erscheint die DIN 14467 zu Anforderungen und Prüfung bei Trennstationen für Feuerlösch- und Brandschutzanlagen mit stagnierendem Wasser.1 Die dort beschriebene Armatur kann unter anderem für Wandhydrantenanlagen eingesetzt werden, die keine zusätzliche Wassereinspeisung und Druckerhöhungsanlage umfassen. Bei ihrem Einsatz sind die Anforderungen aus der DIN 1988-600 einzuhalten. Demnach muss der Einsatz einer Trennstation sowohl die Belange des Brandschutzes als auch die der Trinkwasserhygiene berücksichtigen. Bei der neu entwickelten Minimax-Trennstation DTS 50 dient eine doppelte Absperrklappe als Löschwasserübergabestelle. Diese trennt im Bereitschaftszustand die Trinkwasserinstallation von der nachgeschalteten Löschwasseranlage. Die Trennstation DTS 50 gehört mit ihrem Anlagenaufbau zur Anlagenart „nass“ und ist im Gegensatz zur T50 normgerecht. Sie erfüllt alle Anforderungen aus der DIN 1988-600 und kann in Zusammenhang mit einer Risikobewertung nach DVGW2-Merkblatt W 551-53 eingesetzt werden. Die DTS 50 ist vergleichbar mit der T50, hat aber einen deutlich geringeren Druckverlust. Hiermit bietet sich künftig eine schlanke und relativ leicht zu installierende Lösung zur wirksamen und normgerechten Trennung von Trinkwasser- und Löschwasseranlagen.
Fußnoten:
1 Der vorherige Normentwurf war im März 2024 erschienen.
2 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.
3 W 551-5 Merkblatt 01/2022 Hygiene in der Trinkwasser-Installation - Teil 5: Risikobewertung des stagnierenden Wassers in bestimmten Feuerlösch- und Brandschutzanlagen
https://kurzlinks.de/wlvb
Ist die trockene Steigleitung eine Alternative?
Bei der trockenen Steigleitung handelt es sich um ein eigenständiges System ohne Verbindung zum Trinkwassersystem; dadurch entfällt der Einbau einer Löschwasserübergabestelle. Sie dient ausschließlich der Feuerwehr zur Löschwasserversorgung im Gebäude und kann im Brandfall nicht von den Personen im Gebäude zur Selbsthilfe eingesetzt werden. Diese Anlagenart wird gegebenenfalls aus dem Brandschutzkonzept heraus erforderlich.
Wandhydranten als Ziel von Vandalismus
In Objekten, in denen die Löschwasseranlagen nicht konstant überwacht werden können, wie zum Beispiel in Mietshäusern, besteht die Gefahr von Vandalismus an den Wandhydranten, so dass diese schlimmstenfalls im Brandfall nicht oder nicht einwandfrei funktionieren. Hier bietet die trockene Steigleitung weniger Angriffsfläche.
Fazit
Bei den Löschwasserübergabestellen zur hygienischen Trennung von Trink- und Löschwasseranlagen wird zwischen „nass/trocken“ und „nass“ unterschieden.
Die Füll- und Entleerungsstation (nass/trocken) ist geeignet für frostgefährdete Bereiche, allerdings gestaltet sich die nachträgliche Installation in ein vorhandenes System oft schwierig. Die Druckerhöhungsanlage mit Vorlagebehälter (nass) empfiehlt sich, wenn vom Wasserversorger keine ausreichende Wassermenge oder das Wasser mit zu geringem Druck zur Verfügung gestellt wird. Bei ausreichend vorhandenem Wasserdruck kann die T50 einfach und platzsparend nachgerüstet werden. Für diese Trennmethode existiert keine Produktnorm. Für Wandhydrantenanlagen schließt die DTS 50 diese Lücke; ihr Einsatz ist nach DIN 14467 möglich und ihre Vorteile übertreffen die einer T50-Nassanlage.
Die Steigleitung „trocken“ stellt keine Löschwasserübergabe dar; sie hat keine Verbindung zum Trinkwasserkreislauf und ist der Nutzung durch die Feuerwehr vorbehalten. Löschwasser steht erst zur Verfügung, nachdem es durch die Feuerwehr eingespeist wurde. Diese trockene Anlage ist auch für frostgefährdete Bereiche geeignet. Vorhandene wasserführende Löschanlagen können jedoch nicht dazu umgerüstet werden. ⟵
Die trockene Steigleitung kann erforderlich sein:
- in frostgefährdeten Bereichen
- bei Gebäuden mit mehreren Geschossen oder mit Treppenräumen ohne Treppenauge und einer bestimmten Gebäudehöhe
- bei unterirdischen Gebäuden oder
- bei ausgedehnten Geschossflächen oder dort,
- wo keine Selbsthilfeeinrichtungen für Laien erforderlich sind (wie zum Beispiel Wandhydranten).
Zu berücksichtigen sind zudem Regelwerke sowie amtliche Weisungen
- Versammlungsstättenverordnung
- Verkaufsstättenverordnung
- Richtlinie über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern oder über den baulichen Brandschutz im Industriebau
- Genehmigungsbehörde
- Prüfsachverständiger für Brandschutz
- andere Institutionen.
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