Der Autor: Falko Helmlinger, Gesellschaft für fluorfreie Technologie mbH & Co. KG Brand- und Umweltschutz, Brühl, Ingenieurbüro Falko Helmlinger, Birkenau
Als der weltweit agierende Technologiekonzern 3M im Jahr 1999 bekannt gab, die Produktion einer Grundchemikalie PFOS (Perfluoroctansulfonsäure einschließlich Vorgänger und Derivate) einzustellen, sorgte dies zunächst für große Überraschung. War diese Stoffklasse doch in unterschiedlichsten Bereichen jahrelang angewandt worden: neben dem Brandschutz in der Metalloberflächenbehandlung, Papier- und Klebstoffindustrie, ja sogar im medizinischen Bereich.
Rasch erkannten Fachleute, dass die von PFOS ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt wie etwa die krebserregenden Eigenschaften, sowie negative Einflüsse auf Erbgut und Reproduktion nicht nur spezifisch auf PFOS, sondern auf die gesamte Substanzklasse poly- und perfluorierter oberflächenaktiver Verbindungen zutreffen, heute bekannt als PFAS.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA reagierte mit den 2006 in Kraft getretenen, 2010 und erneut 2025 aktualisierten Beschränkungen und einem PFOS-Grenzwert für in Verkehr gebrachte und betriebene Stoffe. Ein Vorstoß aus Deutschland und Norwegen von 2014 zur Regulierung der verwandten Verbindung PFOA (Perfluoroctansäure) und deren Derivaten mit noch deutlich niedrigeren Grenzwerten im ppb-Bereich blieb zunächst erfolglos. Erst später, nach einer unvollständigen Zwischenstufe 2017, wurde PFOA 2020 reguliert. Dies markierte den jetzt klaren und festen Willen des Gesetzgebers zur Beschränkung von PFAS.
Die Verordnung 784/2020 zu PFOA betrifft seit 1. Januar 2023 in hohem Maße auch etliche Feuerlöscher und Löschanlagen. In der Regel überschreiten die darin enthaltenen Löschmittel den gesetzlichen Grenzwert von 25 parts per billion dann, wenn sie vor circa 2015 hergestellt wurden. 2021 trat ferner eine Regelung zu längerkettigen (C9-C14) Verbindungen, so genannten PFCA in Kraft, die jedoch nur in wenigen Schaumlöschmitteln eingesetzt wurden. Da es sich gezeigt hat, dass die in der Verordnung 2020/784 festgelegten Grenzwerte für PFOA in der Praxis enorme Aufwendungen erfordern und unverhältnismäßigen Zeitdruck ergeben, ist eine Auflockerung der Grenzwerte im ppm-Bereich geplant.
2023 und 2024 wurden auch kurzkettige PFAS erfasst, mit ebenfalls niedrigen Grenzwerten für Perfluorhexansulfonsäure und Perfluorhexansäure sowie den Vorgängern dieser beiden Stoffe. Diese beiden Verordnungen erfordern umgehendes Handeln vieler Betreiber von Schaumlöschanlagen.
Bedeutung für den Brandschutz
Nach Inkrafttreten der PFOS-Verordnung wurde in mehreren Bundesländern der Einsatz generell aller Schaum-Löschmittel kontrolliert. Dies führte teilweise zu dramatischen Situationen.
So verboten etwa im September 2013 bei einem Großbrand von fast 5.000 Tonnen Styropor Beamtinnen und Beamte den Einsatzleitern der Feuerwehr nachdrücklich den Einsatz selbst fluorfreier Schaum- oder auch nur Netzmittel. Brände von Styropor können jedoch nicht mit reinem Wasser gelöscht werden. Im Ergebnis wurde die Metropolregion Mannheim in hohem Maße durch die Emissionen krebserregender Ruße und aromatischer Verbindungen (im Bereich etlicher Tonnen) verunreinigt.
Vorfälle wie dieser sorgten für enorme Unsicherheit bei den Anwendern. Inzwischen hat sich diese gelegt, denn es gibt nun zahlreiche neue, PFAS-freie Löschmittel und der Kenntnisstand aller Beteiligten hat sich deutlich verbessert.
Für zusätzliche Unsicherheit sorgten jahrelang Fehlinformationen von Interessengruppen, die den lukrativen PFAS-Markt erhalten wollten. So wurde etwa immer wieder betont, dass PFAS-haltige Löschmittel, also AFFF = Aqueous film forming foam und deren alkoholbeständigen Varianten AFFF-AR, durch nichts zu ersetzen seien.
Auch diese Argumentation konnte wirksam bekämpft werden, da inzwischen allgemein bekannt ist, dass der durch PFAS herbeigeführte AFFF-Effekt nur beim Löschen rein unpolarer Brennstoffe mit einer Mindest-Oberflächenspannung von circa 18 Millinewton/Meter auftritt, nicht aber auf Risikosubstanzen wie E10/E15, Bioethanol, Pentan oder Standard-Lösemitteln.
Aktuelle Lage am Markt
Seit Bekanntwerden der Gefährdungen durch PFAS mangelte es nicht an Versuchen, in der Leistungsfähigkeit gleichwertige Schaumlöschmittel zu entwickeln. Nur wenige dieser Bemühungen waren erfolgreich, da eine zu AFFF äquivalente alternative Technologie nicht möglich ist.
Anders ausgedrückt: Da es keinen gleichartigen Ersatz für PFAS gibt, mussten mit hohem Aufwand ganz andere neue Technologien entwickelt werden.
Heute lässt sich festhalten:
- Durch keinen realen Ernstfall/Brandfall wurde erwiesen, dass ein Brand nicht gelöscht werden konnte, weil kein AFFF-Effekt auftrat. Der Glaube an die Notwendigkeit von PFAS in Löschmitteln war eine Konvention – und ist jetzt Vergangenheit.
- Es gibt heute PFAS-freie Löschmittel, die die besten AFFF und AFFF-AR in ihrer Leistungsfähigkeit übertreffen. Zulassungen moderner Produkte nach den hohen Anforderungen internationaler Standards beweisen es.
Verbot persistenter Substanzen
Von den rund 40 branchenübergreifend verwendeten oberflächenaktiven handelsüblichen PFAS sind Stoffe mit Kettenlängen ab acht Kohlenstoffatomen (C8) reglementiert, davon die meisten erst seit wenigen Jahren. Die so genannten kurzkettigen PFAS, PFHxA/S und deren Precursor sind inzwischen ebenfalls reguliert. Nebenbei: Von ihren Herstellern wurden sie noch lange als umweltfreundlich deklariert, obwohl diese genau wussten, dass keine fluorierte Kohlenstoffkette vollständig biologisch abbaubar ist, sei sie auch noch so kurz.
In der Praxis bedeutet das: Grenzwertüberschreitungen betreffen das Umwelthaftrecht und implizieren finanzielle Gefährdungen in Millionenhöhe.
Handhabung der Regulierungen am Markt
Unternehmen mit einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 haben schon vor vielen Jahren auf PFAS-freie Schaummittel umgestellt. Nachhaltig denkende Flughäfen und Feuerwehren handelten ebenfalls entsprechend klug.
Da sich das Gerücht hartnäckig hält, nur PFAS-haltige AFFF-Schaumlöschmittel könnten Tankbrände löschen, sind diese in der petrochemischen Industrie noch immer weit verbreitet. Der Branche muss jedoch bewusst sein, dass der Gesetzgeber für sie mittelfristig keine Ausnahme machen wird. Generell gehen Unternehmen, die die Kosten einer Umstellung scheuen, das Risiko massiver Umwelthaftung ein.
Mit dem Inkrafttreten der jüngsten Regulierungen und der Öffentlichkeitsarbeit zu den Gefährdungen durch PFAS hat das Problembewusstsein der Öffentlichkeit jedoch massiv zugenommen.
Handlungsempfehlungen
Der Grad der Rechtssicherheit und das Bewusstsein für Nachhaltigkeit im eigenen Unternehmen sind entscheidend dafür, wie schnell das Unternehmen auf PFAS-freie Löschmittel umstellt. Je schneller es vorgeht, desto eher wird rechtssicherer Boden erreicht.
- Es müssen stets alle in einem Unternehmen betriebenen Löschmittel berücksichtigt werden.
- Alle PFAS-haltigen Löschmittel sind zu erfassen und zu katalogisieren.
- Für die einzelnen Standorte/Anlagen sind spezifische Konzepte zu entwickeln. Dabei ist die Beratung durch ein Fachunternehmen wie die GffT Gesellschaft für fluorfreie Technologie erforderlich.
- Reines Wasser ist kein für Flüssigkeitsbrände zugelassenes Löschmittel. Diesbezüglichen, schaumfreien Konzepten bestimmter US-amerikanischer Versicherer kann mit einfachen und plausiblen Argumenten entgegengetreten werden.
Vorteile PFAS-freier Hochleistungsschaummittel
Moderne Schaumlöschmittel sind vollkommen fluor- und PFAS-frei, und ohne Einschränkung als Ersatz für selbst die hochwertigsten AFFF- und AFFF-AR-Schaummittel anwendbar.
Heute gibt es für zahlreiche Produkte die höchsten Stufen internationaler Zulassungen inklusive EN 1568-3 und -4, LastFire, VdS, ICAO. Dies bestätigt auch eine hohe Zahl begeisterter Anwender. ⟵
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