Der Schweizer Weg
Die Autorin: Prof. M. Eng. Dipl.-Ing. (FH) Isabel Engels, Holzbau und Ausbau, Brandschutzexpertin VKF, Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau, Biel/Bienne, Schweiz,
Leiterin des Projektteams zur Überarbeitung der Schweizer Brandschutzvorschriften BSV 2026
Wer künftig plant, prüft oder entscheidet, soll verstehen, welches Sicherheitsniveau zu erreichen ist und warum welche Brandschutzmaßnahmen notwendig sind. Die neuen Brandschutzvorschriften der Schweiz sollen mehr Flexibilität bieten, individuellere Konzepte ermöglichen und dabei weiterhin den Schutz von Personen und Gebäuden gewährleisten.
Auftrag und Ziele der Revision
Nach Teilrevisionen geschichtlich gewachsener Vorschriften ist der Druck aus Politik und Wirtschaft nach Deregulierung, Harmonisierung im Vollzug sowie Vereinfachung der Vorschriften stetig gestiegen. Auch bei vielen für den Brandschutz verantwortlichen Bewilligungsbehörden verstärkte sich der Eindruck, dass das Sicherheitsniveau im Brandschutz im Vergleich zu anderen Risiken des Alltags (zum Beispiel durch Naturgefahren oder Straßenverkehr) signifikant höher liegt.
Die durch das Interkantonale Organ zum Abbau von technischen Handelshemmnissen (IOTH) beauftragte Überarbeitung sollte deshalb risikoorientiert sein. Der Auftrag an die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) lautete:
- die Brandschutzvorschriften auf Basis eines risikoorientierten Ansatzes zu revidieren mit dem Ziel, eine Deregulierung, eine Vereinfachung der Vorschriften und einen einheitlicheren Vollzug zu erreichen
- die Definition des Sicherheitsniveaus in einem Prozess unter Mitwirkung der maßgebenden Stakeholder zu erarbeiten.
Zur Erarbeitung des künftigen Sicherheitsniveaus im Brandschutz zeigte sich im Prozess der Stakeholder, dass die Annäherung an das Sicherheitsniveau über gemeinsam erarbeitete verbale Formulierungen erfolgen muss. Nur so verstehen alle aus dem Gremium dasselbe unter den gemachten Aussagen. Nachfolgend ist einer der sieben erarbeiteten Grundsätze aufgeführt: „Alle Bauten sollen für ihre Nutzer ein minimales Schutzniveau garantieren (maximales Nutzerrisiko). Über das minimale Sicherheitsniveau hinausgehend sollen mit verhältnismäßigen Maßnahmen möglichst viele Menschenleben mit den volkswirtschaftlich zur Verfügung stehenden Ressourcen geschützt werden (Grenzkostenprinzip)“.
Das maximale Nutzerrisiko wurde im Rahmen des Stakeholderprozesses vor der Totalrevision qualitativ eingegrenzt und schließlich auf 5 × 10–5 pro Nutzendem in einem Gebäude und pro Jahr durch das IOTH festgelegt. Damit liegt das Nutzerrisiko ungefähr in derselben Größenordnung wie Festlegungen in anderen Lebensbereichen.
Der Grenzwert der Grenzkosten für den Nachweis der Personensicherheit entspricht dem finanziellen Betrag, der zur Verhinderung eines zusätzlichen Todesfalls investiert werden muss. Basis für den gemeinsam festgelegten Wert stellte eine breit abgestellte, wissenschaftlich fundierte Metastudie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) dar, die durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auf die Schweizer Verhältnisse adaptiert wurde. Der dem Projekt BSV 2026 zu Grunde gelegte Grenzwert für Grenzkosten für die Personensicherheit beträgt 7,0 Millionen CHF. Der Grenzwert für die Gebäudesicherheit wurde auf 1 CHF pro Schadensfranken festgelegt.
Solche quantitativen Risiko-Akzeptanzkriterien bilden eine wesentliche Grundlage für die Risikobetrachtung.
Aufbau und Inhalt der BSV 2026
Die BSV 2026 bestehen aus einem Dokument, das die Vorschriften als Bestimmungen enthält und ergänzenden Erläuterungen zu Bereichen, in denen diese hilfreich für die Praxis sind. Das Dokument ist in zehn Titel aufgeteilt und enthält Angaben zu:
- dem erforderlichen Sicherheitsniveau im Brandfall für Gebäude und Personen (siehe vorgängige Ausführungen)
- den anwendbaren Verfahren zum Nachweis des Sicherheitsniveaus (siehe nachfolgende Ausführungen)
- der präskriptiven Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen
- der präskriptiven Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen
- Schnittstellen zu angrenzenden Gesetzgebungen.
Eingeschlossen sind zudem weitere Vorgaben wie beispielsweise zum Vollzug, der Dokumentation und der Qualitätssicherung sowie zu Kompetenznachweisen und Übergangsbestimmungen.
Eine Vorschrift, drei Nachweisverfahren
Die Basis der Brandschutzvorschriften bildet der 1. Titel, in dem die Anforderungen im Brandschutz in grundsätzlicher Art beschrieben werden. Hier wird als Grundsatz gefordert, dass Bauten und Anlagen nachweisbar ein akzeptables Sicherheitsniveau für Personen und Gebäude (diese werden als Schutzgüter bezeichnet) zu erreichen haben. Das Sicherheitsniveau wird durch die oben beschriebenen und vom IOTH festgelegten Risikoakzeptanzkriterien bestimmt.
Die BSV 2026 bieten drei Verfahren zum Nachweis des Sicherheitsniveaus. Diese sind flexibel anwendbar, kombinierbar und methodisch aufeinander abgestimmt. Mit einem oder einer Kombination mehrerer Verfahren muss der Nachweis unter Beachtung der Anwendungsgrenzen geführt werden:
- Präskriptiv: Vordefinierte Maßnahmenpakete für typische Kombinationen aus Systemeigenschaften und Gefährdungen
- Leistungsbasiert: Nachweis funktionaler Anforderungen über Leistungskriterien
- Risikobasiert: Direkter Nachweis des geforderten Sicherheitsniveaus anhand der Risikoakzeptanzkriterien.

Einheitlicher Ablauf und Wahlfreiheit der Nachweisverfahren
Alle drei Verfahren sind verbindlich geregelt, sie folgen dem gleichen Ablauf und können so innerhalb eines Nachweises sinnvoll kombiniert werden. Für die Erbringung des Nachweises besteht Wahlfreiheit bezüglich der geregelten Verfahren für die Nachweisführung. Die Wahlfreiheit ist nur durch die jeweiligen Anwendungsgrenzen des Nachweisverfahrens eingeschränkt.
Risikoorientierung im präskriptiven Nachweisverfahren
Da das Risiko für die Schutzgüter, also der Erwartungswert des Schadens, zum einen bestimmt wird durch das Zusammenwirken von Schutzzielen, werden diese im 1. Titel beschrieben und dann bei der Beschreibung des Nutzens einer Maßnahme im Brandfall maßnahmenspezifisch wieder aufgenommen. Als Schutzziele werden beschrieben:
- die Reduktion der Brandentstehung
- die Reduktion der Brandausbreitung
- die Reduktion von Personenschäden.
Weiter wird das Risiko bestimmt durch das Zusammenwirken von Systemeigenschaften. Die Systemeigenschaften sind erklärende Variablen zur Bestimmung des Risikos. Die Brandeintrittswahrscheinlichkeit sowie die Konsequenzen des Brandeintritts sind von diesen Systemeigenschaften abhängig. Im präskriptiven Verfahren werden die gleichen Systemeigenschaften angewendet, die auch in leistungs- und risikobasierten Nachweisverfahren zur Anwendung kommen.

Zu den Systemeigenschaften gehören die Eigenschaften der Nutzer, der Nutzung und des Gebäudes. Für die Nutzer wurden folgende Eigenschaften, die der Beschreibung dienen, festgelegt: Aufmerksamkeit, Reaktionsfähigkeit, Vertrautheit, Fluchtfähigkeit und Gehgeschwindigkeit.
Die Notwendigkeiten von Brandschutzmaßnahmen werden im präskriptiven Verfahren in Bezug auf ein betrachtetes System in Abhängigkeit von Systemeigenschaften und Gefährdungen bestimmt. Für die präskriptiv notwendigen Brandschutzmaßnahmen muss der Nutzer davon ausgehen, dass diese implizit risikoorientiert und somit verhältnismäßig sind.
Chancen für leistungs- und risikobasierte Nachweise
Der Mehrwert der beschriebenen Risikoorientierung und deren transparenten Darstellung im präskriptiven Nachweisverfahren entsteht für das risiko- und leistungsbasierte Nachweisverfahren aus der Möglichkeit einer einfachen Kombination der Nachweisverfahren miteinander sowie durch die Möglichkeit der Bildung von Vertrauen in rechnerische Nachweisverfahren. Die BSV 2026 bieten dafür die folgenden Voraussetzungen:
- Die drei Nachweisverfahren folgen alle dem gleichen Prozess.
- Sie stützen sich bei der Analyse auf gleiche Systemeigenschaften, die sich jedoch quantitativ unterscheiden können. Dabei ist durch die Klassenbildung im präskriptiven Verfahren die Plausibilisierung einfacher.
- Risikoorientierung im präskriptiven Nachweisverfahren bei der Bestimmung der Notwendigkeit von Brandschutzmaßnahmen und deren verhältnismäßiger Ausgestaltung.
- Risikoorientierung der Anforderungen bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.
Die sich entwickelnde Routine im risikobasierten Denken im Brandschutz durch die Anwendung des risikoorientierten, präskriptiven Nachweisverfahrens erleichtert den Personen, die an der Planung, dem Bewilligungsverfahren sowie der Realisierungsphase und der Bewirtschaftungsphase von Bauten und Anlagen beteiligt sind, den Einsatz und die Kombination von leistungs- und risikobasierten Nachweisverfahren. Dies vereinfacht die Nachvollziehbarkeit und Plausibilisierung von risiko- und leistungsbasierten Nachweisen und stärkt so das Vertrauen in sie.
Zusammenfassung
Die konsequent risikobasierte Erarbeitung ist bisher weltweit einzigartig, da international insbesondere quantitative Risikoakzeptanzkriterien fehlen.
Die Fokussierung auf die Einhaltung eines quantitativen Sicherheitsniveaus im Brandfall unterstützt die faktenbasierte und sachliche Diskussion zwischen den Beteiligten.
Die Brandschutzplanung erfordert eine gesamtheitliche Betrachtung und Entwicklung von objektspezifischen Konzepten. Dies trifft aus Sicht der Autorin auch auf die Anwendung des präskriptiven Nachweisverfahrens zu. Dieses Verfahren bedient sich im Gegensatz zum risiko- und leistungsbasierten Nachweisverfahren jedoch keiner quantitativen Methoden, um das Sicherheitsniveau nachzuweisen.

Fazit
Eine Totalrevision des Brandschutzrechts, wie sie hier vorliegt, muss nicht nur fachlich fundiert sein. Sie erfordert von den Auftraggebern (IOTH, Interkantonales Organ Technische Handelshemmnisse und VKF, Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) sowie den Projektbeteiligten Mut zur Transparenz, zur transdisziplinären Zusammenarbeit, zur methodischen Strenge und zur Bereitstellung ausreichender Ressourcen.
Mit klarer Vision und den richtigen Rahmenbedingungen ist eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des Brandschutzrechts möglich, und dies nicht nur in der Schweiz:
- Quantitative Risikoakzeptanzkriterien schaffen eine objektive Basis für den Sicherheitsnachweis und bilden die Grundlage für die Wahlfreiheit der Nachweisverfahren.
- Die Einbindung von Interessensgruppen und Fachleuten in die Entwicklung und Arbeit erhöht das Verständnis für die neuen Vorschriften und somit auch die Akzeptanz.
- Die kombinierbare Integration präskriptiver, leistungs- und risikobasierter Nachweisverfahren ermöglicht flexible und praxisnahe Lösungen und stärkt den Stellenwert quantitativer Methoden.
Der BSV 2026 und die geregelten Nachweisverfahren sind:
- klar und nachvollziehbar formuliert und strukturiert
- flexibel und innovationsfreundlich
- verhältnismäßig und somit bauwirtschaftsfreundlich.
Die Herausforderung ist, dass die BSV 2026
- eine stärkere Auseinandersetzung mit den zugrundeliegenden Fragestellungen erfordern
- ein stärkeres Verständnis dafür fordern, wie das Sicherheitsniveau erfüllt werden kann
- risikobasiertes Denken fördern
- die Eigenverantwortung stärken und damit Innovationskraft fördern.
Das persönliche Fazit
Die verschiedenen Möglichkeiten der Nachweisverfahren machen die BSV 2026 stark! Zusammen können diese zielgerichtet eingesetzt werden. Jedes Verfahren hat seinen Platz und seine Chancen und Herausforderungen.
Literaturhinweise
- Studien und Recherchen zur Totalrevision der Brandschutzvorschriften (BSV 2026), Diverse Autoren: VKF, BSV 2026; Bern, https://www.bsvonline.ch/de/brandschutzvorschriften/projekt-bsv-2026
- Normkonzept 2022, Alois Keel, VKF, BSV 2026; September 2022, Bern, www.bsvonline.ch
- Detailkonzept für Phase 2, Isabel Engels, Matthias Schubert; VKF; September 2022, Bern, www.bsvonline.ch
- Entwurf BSV 2026 zur technischen Vernehmlassung vom 4. September 2025, Josua Raster, Matthias Schubert, Isabel Engels, VKF, BSV 2026; Bern (die entnommenen Stellen wurden nicht einzeln gekennzeichnet)
- Schweizer Brandschutzvorschriften in Totalrevision, Michael Binz, Isabel Engels, bmH bauen mit Holz Nr. 5/2025
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