Immer mehr Bundesländer verlangen im Neubau die Installation einer Photovoltaikanlage. Um diese Forderung wirtschaftlich umzusetzen, ist die Nutzung des auf dem Dach oder sogar an der Fassade produzierten Sonnenstroms im Gebäude obligatorisch. Im Einfamilienhaus ist dies schon üblich und bei der Umsetzung längst Standard.
Doch im Mehrfamilienhaus wird es etwas komplizierter. Denn hier müssen in der Regel aufwändige Mieterstromkonzepte umgesetzt werden. Dabei wird der Betreiber der Photovoltaikanlage zum Stromversorger, denn er muss die gesamte Stromlieferung, d. h. des Solarstroms vom Dach und des Reststroms aus dem Netz, an den Mieter übernehmen. Die damit verbundenen Abrechnungs- und Meldepflichten gelten dann für den Besitzer des Mehrfamilienhauses genauso wie für einen Stromversorger, der mehrere hunderttausend Kunden beliefert.
Auch die neue Möglichkeit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist sehr aufwändig. Denn auch hier ist ein umfangreiches Messkonzept notwendig. Zudem müssen die Netzbetreiber die einzelnen Strommengen voneinander trennen und abrechnen.
PV nutzen ohne Mieterstrom
Eine einfache Lösung gleich im doppelten Sinn ist, den Sonnenstrom vom Dach in Form von Wärme im Gebäude zu nutzen. Denn dann werden keine Mieterstromkonzepte notwendig. Zusätzlich spart sich der Hauseigentümer eine aufwändige Verrohrung, um das Gebäude mittels eines zentralen Wärmeerzeugers im Keller mit Warmwasser und Raumwärme zu versorgen.
Die Idee ist einfach und schnell umsetzbar. Das Konzept basiert darauf, dass in jeder Wohneinheit im Gebäude ein Boiler installiert wird, der die Warmwasserversorgung übernimmt. Diese Speicher werden mittels eines Elektroheizstabs direkt mit dem Sonnenstrom vom Dach versorgt. Die Raumwärme wird über elektrische Flächen- oder Infrarotheizungen bereitgestellt.
Gesteuert wird das gesamte System von Leistungsstellern, wie sie my-PV in Form des AC•Thor entwickelt hat. Dieser Leistungssteller bekommt vom Wechselrichter eine Information, wie viel Sonnenstrom auf dem Dach aktuell produziert wird. Nachdem alle angeschlossenen Verbraucher im Gebäude mit dem Solarstrom versorgt sind, nutzt der Leistungssteller die Überschüsse und schiebt sie in die Wärme. Da er stufenlos regelt und schon bei einer geringen Stromstärke startet, kann er jede überschüssige Wattstunde vom Dach in Form von Wärme im Gebäude speichern.

Rechtlich abgesichert
Der AC•Thor regelt die einzelnen Heizstäbe stufenlos. Diese erhitzen das Wasser im Wärmespeicher. Sollte aktuell kein Warmwasser genutzt werden, kann der Wärmespeicher auch auf höhere Temperaturen aufgeheizt werden (Boiler mit Frischwasser nicht über 60 °C aufheizen, damit Probleme mit Kalk vermieden werden). Dadurch passt mehr Sonnenstrom in die Speicher und die Hauseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften müssen keine Konzepte für Mieterstrom oder gemeinschaftliche Versorgung umsetzen.
Nach gültiger Rechtslage ist die Nutzung des Solarstroms vom Dach statthaft, ohne dass der Vermieter oder der Betreiber der Solaranlage zum Stromlieferanten wird. Denn der Mieter ist nicht Betreiber der Verbrauchseinrichtung – in diesem Falle des Elektroheizstabs und der elektrischen Flächen- oder Infrarotheizung.

Damit ist er auch nicht Letztverbraucher des in den Heizstäben genutzten Stroms. Vielmehr ist der Vermieter der Letztverbraucher, weil er mit dem Solarstrom den Allgemeinstromverbrauch abdeckt. Dazu gehören nicht nur der Betrieb von Hausbeleuchtung und Fahrstuhl, sondern auch die Verbräuche in den einzelnen Wohneinheiten, die nicht vom Bewohner gesteuert werden können. Dazu ist es wichtig, dass der Mieter nicht die Möglichkeit haben darf, mit dem Solarstrom ein anderes elektrisches Gerät zu betreiben als den Elektroheizstab.

Vermieter hat die Verfügungsgewalt
Somit hat der Vermieter die Sachherrschaft über die Stromverbrauchseinrichtung namens Heizstab. Dazu gehört, dass er das wirtschaftliche Risiko allein trägt. Dazu gehört aber auch, dass nur er die Grundeinstellungen vornehmen kann. Er behält zudem die Entscheidung über die Wartung und den Austausch der Geräte und bis zu welcher Temperatur der Heizstab das Wasser im Speicher erhitzt. Die Mieter oder Bewohner haben wiederum nur die Möglichkeit, dieses Warmwasser so zu nutzen, wie es ihnen der Vermieter zur Verfügung stellt.
Nachweise durch den Vermieter
Der Vermieter muss deutlich machen, dass er tatsächlich der Letztverbraucher ist. Dazu gehört u. a. ein Nachweis, dass er allein die Investitionskosten zur Beschaffung und Installation der Heizstäbe trägt. Er kann zudem über eventuell abgeschlossene Wartungs- und Reparaturverträge nachweisen, dass er für das Funktionieren der Anlage verantwortlich ist und die laufenden Unterhalts- und Reparaturkosten trägt. Der Vermieter übernimmt zudem die Kosten für den Stromverbrauch in Form des Sonnenstroms, wenn die Wohnung inklusive Wärmeversorgung (Vermietung zur Warmmiete) vergeben wird. Dies vereinfacht zugleich die Abrechnung der Betriebskosten.
Eigenverbrauchsregeln des EEG gelten
Der Vermieter muss überdies die „Schlüsselgewalt“ behalten. Das heißt, nur er hat Zugang zu den Elektroheizstäben. Er bestimmt auch über die grundsätzliche Betriebsweise und Nutzung der Heizstäbe. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Wärmelieferung nachgelagert und der Vermieter bleibt Letztverbraucher des Solarstroms. Damit fällt er auch unter die Eigenverbrauchsregelungen im EEG und nicht unter die Regelungen eines Stromhändlers.
Für die alleinige Versorgung aller Elektroheizstäbe im Gebäude reicht der Solarstrom vom Dach in der Regel nicht aus. In längeren Phasen mit wenig Sonne muss zusätzlicher Netzstrom in die Elektroheizstäbe fließen. Auch diesen muss der Vermieter bereitstellen. Doch diese Zusatzkosten halten sich in Grenzen. Denn die Phasen, in denen mit Netzstrom zugeheizt werden muss, sind kurz.
Zudem lohnt es sich für den Vermieter, in diesem Fall auf dynamische Stromtarife zurückzugreifen. Schließlich hat er mit den Elektroheizstäben flexible Verbraucher. Da sie die elektrische Energie in Form von Wärme in die Speicher schieben, müssen sie nicht zwingend zeitgleich mit der Wärmeanforderung durch die Mieter liefern.
Größere Strommengen zwischenlagern
Vielmehr können sie bis zu einem gewissen Grad auch dann Strom einspeichern, wenn gar keine Wärme verbraucht wird. Denn der Vorteil des Systems von my-PV ist, dass die Heizstäbe stufenlos agieren. Damit können sie auch kleinere und größere Strommengen zwischenlagern – sei es Sonnenstrom vom Dach oder Netzstrom, wenn er preiswert ist.
Lösung für den Bestand
Für Mieter im Gebäudebestand, die die Möglichkeit der Nutzung des Solarstroms vom Dach nicht haben, etwa weil eine solche Anlage nicht installiert ist, hat my-PV eine Lösung entwickelt, die direkt mit Photovoltaikmodulen am Balkon betrieben wird. Solche Solarmodule, die in der Regel an Balkonbrüstungen aufgehängt werden, erfreuen sich wachsender Beliebtheit. In Deutschland und in Österreich sind bis zu 800 W Solarleistung dieser Art genehmigungsfrei. Sie müssen nur angemeldet werden.
Diese Leistung wird bereits mit zwei Solarmodulen erreicht. Allerdings besteht immer das Problem, dass die Module in der Regel dann Solarstrom liefern, wenn die Bewohner nicht zu Hause sind. Deshalb fließen große Mengen des Stroms unvergütet einfach ins Netz ab, wenn die Verbraucher in der Wohnung nicht entsprechend steuerbar sind.
Sonnenwärme ohne Netz
Damit ist auch schon das Maximum, was ein Haushalt an Solarleistung überhaupt sinnvoll nutzen kann, erreicht. Wer mehr Platz zur Verfügung hat, kann zwar auch mehr Balkonmodule anbringen. Jedoch fallen dann alle Pflichten an, die auch für große Solaranlagen gelten. Um dem zu entgehen, besteht die Möglichkeit, über einen Leistungssteller den erzeugten Sonnenstrom in Form von Wärme zu nutzen. Voraussetzung ist dabei, dass die zusätzlichen Balkonmodule nicht ans Stromnetz angeschlossen sind.
my-PV hat dafür den netzautarken DC Leistungsmanager Sol•Thor entwickelt. Er nimmt den Solarstrom vom Balkon und schickt ihn an einen herkömmlichen Elektroboiler. Dieser speichert die Sonnenenergie dann in Form von Wärme, die auch später genutzt werden kann, etwa wenn die Bewohner abends von der Arbeit nach Hause kommen.

Keine Spezialmodule notwendig
Der Vorteil ist, dass keine speziellen Balkonmodule installiert werden müssen, denn an den Leistungssteller können die Module mit den gängigen MC4 Steckern direkt angeschlossen werden. Dadurch sind die Komponenten preiswerter. Es können bis zu zehn Module angeschlossen werden (Achtung bei der Eingangsspannung von max. 230 V). Mit einer Gesamtausgangsleistung von bis zu 3,6 kW kann das Steuergerät einen Heizstab oder Elektroboiler stufenlos regeln. Schon zwei Module an einem nach Süden ausgerichteten Balkon reichen aus, um 34 % des Wärmebedarfs eines Zwei-Personen-Haushalts mit einem Warmwasserverbrauch von 100 l/d zu decken. Drei Module liefern – über den Sol•Thor gesteuert – die Hälfte der Wärme, die ein solcher Haushalt benötigt. Die Berechnungen basieren auf zwei Standardmodulen mit einer Leistung von jeweils 450 W und einem Wasserboiler inkl. Speicher mit einem Fassungsvermögen von 120 l.
Strombedarf um ein Drittel reduzieren
Durch die Nutzung der Sonnenenergie vom Balkon reduziert sich der Strombedarf aus dem Netz für den Boiler dann mindestens um ein Drittel, mit drei Modulen sogar um die Hälfte. Auch hier kann die Nutzung von dynamischen Stromtarifen die Kosten weiter senken. Denn mit dem Elektroboiler haben die Bewohner einen flexiblen Stromverbraucher, der preiswerten Netzstrom für die spätere Nutzung einspeichern kann.
Dadurch wird die Lösung wirtschaftlich, auch wenn der Anschluss der Balkonmodule dann nicht mehr einfach über eine Schuko-Steckdose funktioniert. Denn die Module müssen direkt mit dem Leistungssteller und dieser wiederum direkt mit dem Boiler verbunden werden, damit die Paneele nicht ans Netz angeschlossen sind.
245 € pro Jahr sparen
Auf diese Weise lassen sich bei einem Strompreis von 35 Ct/kWh jedes Jahr etwa 245 € einsparen. Bei einem Modulpreis von 100 € und den Kosten für den Leistungssteller von 830 € zzgl. der Montagekosten amortisiert sich die Lösung innerhalb von vier bis fünf Jahren. Zudem haben die Bewohner auch Warmwasser, wenn das Netz ausfällt, da die Lösung unabhängig vom Stromnetz funktioniert.
Eine solche Lösung ist auch vorteilhaft für Hauseigentümer, die ihr Gebäude dekarbonisieren wollen, aber den Umbau auf eine Wärmepumpe scheuen. In diesem Falle können alle Balkone mit Solarmodulen und alle Wohnungen mit Elektroboilern inkl. Speichern ausgestattet werden. Damit kann der Vermieter seine Bewohner über den Solarstrom mit Wärme versorgen. Auch hier bietet sich die Nutzung von dynamischen Stromtarifen an. Der Vorteil: Hauseigentümer müssen auch hier kein aufwändiges Mieterstromkonzept umsetzen. Da an allen Balkonen die gleichen Module angebracht werden, behält die Fassade ihr einheitliches Erscheinungsbild.
Markus Gundendorfer
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