Neue EU-Gebäuderichtlinie gibt den richtigen Weg vor

Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist die wichtigste Grundlage für technische Anforderungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden.

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Der VDMA unterstützt die nun veröffentlichte überarbeitete Fassung dieser Richtlinie und ihre ambitionierten Ziele. „Die Anforderungen der EPBD werden den Potenzialen der Gebäudetechnik endlich gerecht“, sagt Peter Hug, Sprecher des Forums Gebäudetechnik im VDMA. Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), ist von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung des Energieeinspargesetzes und der Energieeinsparverordnung (ENEV) in Deutschland zum so genannten Gebäudeenergiegesetz, sowie aller anderen nationalen gebäuderelevanten Energieeffizienz-Vorschriften in der EU.

Nach der Veröffentlichung haben die EU-Mitgliedsländer nun 20 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Dazu wird die EU-Kommission nach zehn Monaten auch eine Guideline zur Implementierung veröffentlichen. Offen war bis zuletzt das Thema Gebäudeautomation. Die Forderung des europäischen Branchenverbands für die Gebäudeautomation (eu.bac) nach Vorgaben für die Gebäudeautomation in größeren Nichtwohngebäuden wurde zuvor von mehreren EU-Mitgliedsstaaten abgelehnt. Der nun gefundene Kompromiss ist nach Ansicht von eu.bac und seinen Mitgliedern für die Branche der Regelungstechnik und Gebäudeautomation gelungen. Er hebt die Markthemmnisse auf, die durch gegenläufige Interessen der Bauherren und Gebäudebetreiber sowie der Eigentümer und Mieter entstehen.

Ab 2025 müssen alle Nichtwohngebäude mit einer installierten Heizung, Klimatisierung oder entsprechend kombinierten Lüftungsanlage mit einer Leistung von mehr als 290 kW mit spezifischen Gebäudeautomationsfunktionen ausgestattet sein, sofern dies wirtschaftlich und technisch machbar ist. „Die Industrie ist heute schon in der Lage, die geforderten Technologien wirtschaftlich darstellbar zu liefern“, sagt Uwe Großmann, Vorsitzender des Forums Gebäudetechnik im VDMA.

Alle Gebäude heißt: Neue Nichtwohngebäude, aber auch Gebäude im Bestand. „Gerade im Bestand bieten sich auch kabellose Systeme an, um den Installationsaufwand zu verringern und damit wirtschaftlich und technisch sinnvolle Lösungen zu kreieren“, erläutert Großmann.

Für Wohngebäude können die Mitgliedsstaaten entsprechende Regelungen erlassen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Sämtliche mit entsprechenden Funktionen ausgestatteten Gebäude, also sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, werden von Inspektionspflichten freigestellt. Die Inspektionspflichten gelten für Anlagen mit einer installierten Leistung von über 70 kW und sollen sicherstellen, dass die Anlagen und Systeme auch im Teillastbetrieb effizient arbeiten. In der Wärmeverteilung kann dies durch einen dynamischen hydraulischen Abgleich mit existierender Technik wirtschaftlich und effizient sichergestellt werden.

Grundsätzlich bedarf es in der Gebäudetechnik regelmäßiger Überprüfungen der Technik und des Betriebs. Wie bei jeder Maschine und jedem Fahrzeug kann der sichere und effiziente Betrieb nur dadurch sichergestellt werden. Dies gilt auch grundsätzlich bei installierten Anlagen unterhalb der 70-kw-Schwelle.

Für alle Gebäude (auch Wohngebäude) wird eine raumweise Regelung der Temperaturen vorgeschrieben. Dies ist beim Neubau oder beim Austausch des Wärmeerzeugers vorgesehen. Ähnliches gilt in Deutschland schon seit vielen Jahren. In anderen EU-Mitgliedsstaaten ist dies aber ein Novum. Das VDMA Forum Gebäudetechnik begrüßt es sehr, dass Europa in diesem Sinne auf einen einheitlichen Standard gehoben wird.

Mit einem so genannten delegierten Akt wird die EU-Kommission beauftragt, einen so genannten Smart-Readiness-Indicator zu entwickeln, der die Fähigkeit von Gebäuden, seine technischen Systeme zu vernetzen und auch mit anderen Gebäuden und den Energielieferanten smart zu kommunizieren, bewerten soll. Dazu hat die Kommission bereits eine Studie in Auftrag gegeben.

Während die Gebäudetechnik in der alten EPBD kaum Berücksichtigung fand, und entsprechende Regulierungen den EU-Mitgliedsstaaten anempfohlen wurden, ohne diese näher zu spezifizieren, ist mit der 2018er-Version der Gebäudetechnik letztlich der Stellenwert zugedacht worden, der ihr gerecht wird.

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