Neue Antragsphase der Kommunalrichtlinie ab Juli 2017

Im Rahmen der zweiten Antragsphase 2017 können vom 1. Juli bis 30. September Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine sowie andere lokale Akteure Anträge für Fördermittel über die so genannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums beim Projektträger Jülich beantragen.

Photovoltaik-Anlagen auf der Dreifeldhalle Grüne Mitte Foto: NKI: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt/Alexander Kreher
Photovoltaik-Anlagen auf der Dreifeldhalle Grüne Mitte Foto: NKI: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt/Alexander Kreher

Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement.
Das breite Spektrum an Fördermöglichkeiten umfasst u. a. Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle, die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten, die Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen wie beispielsweise die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT.
Zwischen Januar und März 2017 sind bereits 1.500 Förderanträge eingegangen. Ein Volumen von rund 75 Mio. € wurde schon bewilligt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert seit Sommer 2008 über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (kurz: Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Seit 2016 ist es Sportvereinen ebenfalls möglich, Anträge für Klimaschutzinvestitionen zu stellen.
Interessierte Kommunen erhalten weiterführende Informationen bei dem vom Bundesumweltministerium beauftragten Service- und kompetenzzentrum:

Kommunaler Klimaschutz
Zimmerstraße 13-15
10969 Berlin
Telefon: 030/39001-170
E-Mail skkk@klimaschutz.de
www.klimaschutz.de/kommunen

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