Wasserdichte Hauseinführungen: Pflicht auch bei Häusern mit Bodenplatten

Der Deutsche Bundestag verabschiedete Mitte Mai 2017 ein Gesetz zum besseren Schutz vor Hochwasser. Das Gesetz schreibt vor, die Hochwasservorsorge in Hochwasser-Risikogebieten zu verstärken.

Die Hochwasservorsorge in Risikogebieten soll durch das neue Gesetz verbessert werden. Bild: Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V.
Die Hochwasservorsorge in Risikogebieten soll durch das neue Gesetz verbessert werden. Bild: Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V.

Zu den Risikogebieten zählen auch Flächen, die im Falle eines Deichbruchs überflutet werden können. Um fortan Flutschäden zu vermeiden, sollen die Kommunen in Hochwasser-Risikogebieten Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen dürfen.
Diesbezüglich wurden die rechtlichen Mittel der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert. Sollte kein Bauplan vorliegen, ist der Bauherr dazu verpflichtet, die allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Hochwasserrisikos und der Lage seines Grundstücks beim hochwasserangepassten Bauen zu beachten.
Das hochwasserangepasste Bauen kann unterschiedliche Maßnahmen umfassen, beispielsweise die Sicherung von technischen Einrichtungen. Es ist abhängig von der Lage des Objekts. In Hochwasser-Risikogebieten gelten keine Bau- und Planungsbeschränkungen.

Von der neuen Verordnung sind auch Häuser auf Bodenplatten betroffen. Ab sofort ist die Verwendung wasserdichter Hauseinführungen verpflichtend. Für bestimmte Fälle ist nun die Forderung nach wasserdichten Hauseinführungen gesetzlich abgesichert.

„Wir können Hochwasser nicht verhindern, aber wir können uns besser davor wappnen“, äußerte sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zum Hochwasserschutzgesetz. Die neue Regelung konzentriert sich auf die Vorsorge. Da Regen und Hochwasser nicht zu verhindern sind, geht es darum, Flüssen mehr Raum zu geben. Auf diese Weise sollen Schäden durch Hochwasser verhindert oder vermindert werden.

DIN 18533 steht ebenfalls in den Startlöchern
Das neue Hochwasserschutzgesetz II soll Anfang 2018 in Kraft treten. Unabhängig von diesem Gesetz erscheint demnächst die DIN 18533. Die Norm verlangt die „Abdichtung von erdberührten Bauteilen“. Auch ohne Hochwassergefahr müssen wasserdichte Hauseinführungen erbaut werden, wenn das höchste Grundwasser höher als 50 cm unter der Bodenplatte steht. Diese Regelung gilt auch für Neubaugebiete, findet aber oft keine Beachtung.
Entsprechend der Vorgaben des DVGW sind  die industriell gefertigten Hauseinführungen der im Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel e. V. (FHRK) zusammengeschlossenen Unternehmen auf Gas- und Wasserdichtheit geprüft. Viele Netzbetreiber und Versorgungsunternehmen schreiben deren Verwendung vor. Sie lehnen ungeprüfte Baustellenlösungen ab. Weitere Informationen zu Gebäudeeinführungen sendet der FHRK auf Anfrage zu (info@fhrk.de).

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