Wirtschaftlich sind die Planer auf Aufträge seitens der Bauherren angewiesen, die vor allem die kostengünstigeren Brandschutzkonzepte bevorzugen; rechtlich tragen sie nach Abschaffung der förmlichen Baugenehmigung die volle Haftung für Planungsfehler. Es liegt daher in ihrem eigenen Interesse, sich über die rechtlichen Vorgaben und Pflichten im Klaren zu sein. Basierend auf eigenen Erfahrungen im Brandschutz sowie Veröffentlichungen von Prof. Dr. Gerd Motzke wird diese planerische Pflichtenlage hinsichtlich des baulichen Brandschutzes im folgenden Artikel erläutert. Prof. Dr. Gerd Motzke ist Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht München und Honorarprofessor an der Jur. Fakultät der Universität Augsburg für Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht.
Modernisierungsarbeiten an bestehenden Gebäuden stellen Eigentümer, TGA- und Brandschutzplanende häufig vor Herausforderungen, insbesondere wenn es um den anlagentechnischen Brandschutz geht. Während...
Holzbalkendecken stellen besondere Anforderungen an den baulichen Brandschutz – insbesondere im Bestand und vor dem Hintergrund der aktuellen Vorgaben der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische...
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Brandschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit stehen in der Bauwirtschaft immer wieder in der Diskussion: Sie gelten als Komplexitäts- und Kostentreiber. Betrachtet man ein Projekt konkret...
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Wo TGA auf baulichen Brandschutz trifft, sind durchdachte Systemlösungen gefragt. Bei hochbelegten Wand- und Deckendurchführungen zählt neben der geprüften Sicherheit vor allem Flexibilität in der...