Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizgeräte

Welche Förderung ist die richtige?
Brennstoffzellen-Heizgeräte erzeugen leise Wärme und Strom und reduzieren den Ausstoß von Treibhausgasen. Um der neuen Technologie in den Markt zu verhelfen, greift der Gesetzgeber den Geräten mit Fördermitteln unter die Arme.

Die Förderprogramme des Staats wenden sich an verschiedene Zielgruppen. Bild: IBZ
Die Förderprogramme des Staats wenden sich an verschiedene Zielgruppen. Bild: IBZ

Mit gleich zwei Programmen bietet der Staat Zuschüsse an. Welches für wen das richtige ist, darüber informiert die Initiative Brennstoffzelle.
Das KfW-Programm mit der Nummer 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zahlt einen Festbetrag von 5.700 €, den ein Zusatzbetrag von 450 € je angefangener 100 W elektrische Leistung aufstockt. Dadurch kommen Förderbeträge von bis zu 12.450 € zustande.
Gewerbetreibende und Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten können den Mini-KWK-Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Das Programm gewährt eine Basisförderung von 1.900 € zuzüglich je 300 € von 1 bis 4 kW elektrisch. Eine Bonusförderung, der Stromeffizienzbonus, entspricht zusätzlich 25 % der Basisförderung, also mindestens 475 €.
Das KfW- und das BAFA-Programm sind nicht miteinander kombinierbar und die Anträge sind vor der Installation zu stellen. Auf der Homepage der Initiative Brennstoffzelle (www.ibz-info.de) stellt die Kooperation führender Heizgerätehersteller, der Energiewirtschaft und der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) die aktuellen Merkblätter der Förderinstitutionen zum Download zur Verfügung.
Eine Liste der aktuellen Geräte kann telefonisch bei der IBZ unter 0800/1011447 (freecall) oder E-Mail info@ibz-info.de bestellt werden.

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