Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizgeräte
Mit gleich zwei Programmen bietet der Staat Zuschüsse an. Welches für wen das richtige ist, darüber informiert die Initiative Brennstoffzelle.
Das KfW-Programm mit der Nummer 433 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ unterstützt private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zahlt einen Festbetrag von 5.700 €, den ein Zusatzbetrag von 450 € je angefangener 100 W elektrische Leistung aufstockt. Dadurch kommen Förderbeträge von bis zu 12.450 € zustande.
Gewerbetreibende und Eigentümer von Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten können den Mini-KWK-Zuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Das Programm gewährt eine Basisförderung von 1.900 € zuzüglich je 300 € von 1 bis 4 kW elektrisch. Eine Bonusförderung, der Stromeffizienzbonus, entspricht zusätzlich 25 % der Basisförderung, also mindestens 475 €.
Das KfW- und das BAFA-Programm sind nicht miteinander kombinierbar und die Anträge sind vor der Installation zu stellen. Auf der Homepage der Initiative Brennstoffzelle (www.ibz-info.de) stellt die Kooperation führender Heizgerätehersteller, der Energiewirtschaft und der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW) die aktuellen Merkblätter der Förderinstitutionen zum Download zur Verfügung.
Eine Liste der aktuellen Geräte kann telefonisch bei der IBZ unter 0800/1011447 (freecall) oder E-Mail info@ibz-info.de bestellt werden.