Wie sicher sind unsere Krankenhäuser?
Abhilfe schafft ein auf das Krankenhaus zugeschnittenes Brandschutzkonzept, da sind sich die Experten einig, und zeigen in der neuesten Ausgabe der „BrandschutzKompakt“ des bvfa die Anforderungen auf, die es dabei noch zu lösen gibt.
Neben den organisatorischen tragen bauliche (Brandschutzklappen, Rauchschürzen usw.) und anlagentechnische Maßnahmen (wie Brandmelde- und automatische Löschanlagen/Sprinkler) dazu bei, Gefahren zu begrenzen. Doch weder die Musterbauordnung noch die Krankenhausbauverordnung (KhBauVO) von 1976 sind bindend und den heutigen Ansprüchen an ein modernes Krankenhaus genügend. Das Regelwerk von 1976 werde inzwischen auch nicht mehr formal angewendet, so die hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH.
Hilfestellung bieten die VdS 2226 : 2008-01 (04) – Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen – Richtlinien für den Brandschutz, die ebenfalls unverbindlich sind. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Brandschutz für Krankenhäuser ist in den Landesbauordnungen geregelt und unterliegt einem „Flickenteppich“ an gesetzlichen Vorgaben, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Umso wichtiger ist Eigeninitiative: Ein ganzheitliches Schutzkonzept mit aufeinander abgestimmten baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen ist die beste Lösung, um das Brandrisiko zu minimieren und im Ernstfall die Eingriffszeit zu verlängern.
Die neue Ausgabe „BrandschutzKompakt“ Nr. 52 steht unter www.bvfa.de zur Ansicht und zum Download bereit und beinhaltet neben dem Schwerpunktthema „Brandschutz in Krankenhäusern“ noch viele weitere Informationen rund um Sicherheit und Brandschutz.














