Was tun mit der PV-Anlage, wenn die Förderung endet?

Die ersten Photovoltaikanlagen (PV) fallen 2021 aus der EEG-Förderung. Wer eine hat und nichts tut, betreibt eine wilde Einspeisung und riskiert je nach Netzbetreiber Konsequenzen bis hin zur Stilllegung des Hausanschlusses.

(Symbolbild: sergiymolchenko/stock.adobe.com)
(Symbolbild: sergiymolchenko/stock.adobe.com)

Dies betrifft Landwirte, die PV-Anlagen auf ihren Flächen betreiben ebenso wie alle privaten Investoren. Laut Bundesnetzagentur soll es 2020 eine EEG-Anpassung geben. Damit könnte das Problem der alten Anlagen behoben werden. Bis dahin sehen viele das sogenannte „Repowering“ als ultimative Lösung. Die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) e. V. untersucht, ob neue Anlagenleistung auf gleicher Fläche oder der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen sinnvoll ist.

Photovoltaik günstiger als fossile Energien und Windkraft

In den vergangenen zehn Jahren hat sich das PV-Geschäft verändert. Die richtige Post-EEG-Strategie für landwirtschaftliche PV-Anlagen hängt vom Einzelfall und vielen Faktoren ab. Nach dem Ende der EEG-Förderung für eine landwirtschaftliche PV-Anlage gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens, die Anlage weiter betreiben oder zweitens, die alten Module durch leistungsstärkere ersetzen.

Heutzutage sind Photovoltaikmodule günstig. Inzwischen gibt es leistungsfähige Batteriespeicher, die es Landwirtschaft und Gewerbe erlauben selbst erzeugten Sonnenstrom zeitversetzt zu nutzen. Es gibt auch bereits erste Vermarktungsmodelle jenseits der EEG-Welt, die technischen Voraussetzungen sind ebenfalls vorhanden, es hapert allein noch an den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Photovoltaik heute senkt den Stromverbrauch, reduziert die Stromrechnung und sorgt für Planungssicherheit bei den Stromkosten. Mit dem richtigen Stromspeicher ist eine Photovoltaikanlage nicht nur eine gute Eigenversorgung, sie ist auch eine zuverlässige und komfortable Notstromversorgung bei Stromausfall.

PV-Module, die 15 Jahre den Wechsel der Jahreszeiten unter freiem Himmel überleben, können weitere 10 Jahre oder mehr zuverlässig Strom liefern. Es spricht aus technischer Sicht nichts dagegen, Altanlagen weiterhin Sonnenlicht in elektrische Energie wandeln zu lassen. Die Anlagen sind bezahlt, haben Gewinn erwirtschaftet und können in Zukunft zum Beispiel Strom für den Eigenbedarf produzieren oder speisen Grünstrom ins Netz ein. Bei der Netzeinspeisung gibt es allerdings einige gesetzliche und marktbedingte Fußangeln.

Weiterbetrieb nach derzeitigen Richtlinien grundsätzlich möglich

Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung verlieren Photovoltaikanlagen in Deutschland nach aktuellem Stand der deutschen Gesetze im Oktober 2019 alle Privilegien. Jede Photovoltaikanlage wird wie ein Großkraftwerk behandelt. Netzbetreiber sind zwar verpflichtet, die Anlage technisch abzunehmen, nicht aber kaufmännisch. Somit muss im Post-EEG Szenario jeder Anlagenbetreiber einen Direktvermarkter nachweisen. Bei kleinen Anlagen, bis 100 Kilowatt peak, dürfte es schwierig werden einen Direktvermarkter zu finden, denn der Vermarktungsaufwand ist bei einer kleinen Anlage genauso groß wie bei einer großen, der Umsatz ist allerdings gering.

Laut Bundesnetzagentur soll es 2020 eine EEG-Anpassung geben. Dort könnte das Problem der alten Anlagen behoben werden. Noch sind 14 Monate Zeit, die ersten PV-Anlagen verlassen 2021 die Förderung. Betreiber sollten die Gesetzeslage im Auge behalten.

Nach Auslaufen der Förderung können die Anlagen zur Eigenstromerzeugung für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden. Abhängig von der Anlagenleistung und dem Lastprofil können mit einer Bestandsanlage die Energiekosten gesenkt werden. Passen Lastprofil und PV-Produktion nicht zusammen, kann ein Stromspeicher den Eigenverbrauch deutlich steigern – in der Regel von 30 auf 70 Prozent.

Beim Speicher ist auf entsprechend große Kapazität, Lade- und Entladeleistung zu achten, um den selbst erzeugten Sonnenstrom auch tatsächlich selbst zu nutzen und nicht permanent Energie aus dem Netz zuzukaufen. Auch hier ist die aktuelle Gesetzeslage zu beachten. Nach Auslaufen der EEG-Förderung verlieren Photovoltaikanlagen ihr Privileg der EEG-Umlagebefreiung bei Eigenstromnutzung. Das bedeutet, dass die Umlage bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung beim Kilowattstundenpreis kalkuliert werden muss.

Politische Gestaltung des Post EEG-Szenarios bis November 2020 erwartet

Braucht der Betrieb mehr Energie, als die alte Anlage liefern kann, so ist es möglich, diese durch eine neue zu ergänzen, sodass beide genug PV-Leistung liefern, um ihren Eigenbedarf zu decken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die alten Module durch neue, leistungsfähigere zu ersetzen.

Welches Modell für den einzelnen Betrieb als erfolgreiches Post-EEG-Szenario funktioniert, bleibt im Einzelfall zu prüfen. Der Weiterbetrieb von Bestandsanlagen in einem Post-EEG Szenario ist eine nachhaltige Form, wird aber von der politischen Gestaltung des Post EEG-Szenarios abhängen. Die Lösungen werden so individuell wie die Betriebe sein.

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