Wärmemelder erneut VdS-anerkannt
Insbesondere im Rahmen von Sachverständigenabnahmen einer Brandmeldeanlage spielt die Normenkonformität der eingesetzten Produkte eine wichtige Rolle. Ohne sie kann der Sachverständige die Abnahme der Anlage verweigern. Für TGA-Fachplaner und Facherrichter bringt die VdS-Geräteanerkennung also Planungs- und Abnahmesicherheit. Gleichzeitig erhält der Gebäudebetreiber die Gewissheit, dass seine Investition in den anlagentechischen Brandschutz auf sicheren Füßen steht.
Wo herkömmliche Brandmeldung an ihre physikalischen Grenzen stößt, beginnt das Einsatzgebiet des linienförmigen Wärmemelders ADW 535. Er erfüllt die Anforderungen an integrierende linienförmige Wärmemelder der Klassen A1 bis G. Der Melder, der in Räumen von bis zu 9 m Raumhöhe eingesetzt werden darf, kommt mit extremen Temperaturverhältnissen ebenso gut zu Recht wie mit konstant hoher Luftfeuchtigkeit, korrosiven Gasen oder verschmutzter Luft. Je nach Einsatzgebiet können an den ADW Fühlerrohre aus Kupfer, Edelstahl oder Teflon angeschlossen werden.