VBI bekennt sich zum Klimaschutz
Insbesondere im Bestand – etwa 62 % aller vorhandenen Gebäude wurden vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 gebaut – steckt ein gewaltiges Energieeinsparpotenzial. Alle Fachleute sind sich daher einig, dass eine Forcierung der Anstrengungen zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands ein unverzichtbarer Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele ist. „Umso unverständlicher ist für uns als Ingenieure“, erklärt VBI-Präsident Jörg Thiele, „dass die Bundesregierung die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart ist, jetzt auf die lange Bank schiebt“.
Vorschläge zur Umsetzung lägen auf dem Tisch, so der VBI-Präsident. Zum Beispiel aktuell ein Eckpunktepapier der Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen, dessen Umsetzung der VBI begrüßen würde. Die darin geforderte und technologieoffene Förderung entsprechender Sanierungsmaßnahmen sowie die Schaffung von Anreizen für eine unbürokratische, einfache Inanspruchnahme seien ebenso zielführend, wie die mit konkreten Maßnahmen und Zahlen unterlegten Vorschläge zur Finanzierung. Die dadurch zu erreichende Planungssicherheit sei von zentraler Bedeutung für Auftraggeber und Auftragnehmer, zu denen die planenden und beratenden Ingenieure im VBI gehören. „Die Untätigkeit der Bundesregierung in diesem Punkt ist unverantwortlich“, beklagt der VBI-Präsident. „Darin sind wir uns als Ingenieurverband mit BDI und weiteren Fachverbänden einig“.