Strengere Grenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen

Neue Grenzwerte gelten seit Januar 2018 für Abgase von Kamin- und Kachelöfen, die über 33 Jahre alt sind. Erfüllt die Anlage diese nicht, so ist der Kaminofenbesitzer zum Austausch verpflichtet.

 Rund elf Millionen Kamin- und Kachelöfen werden in Deutschland betrieben (Foto: VdZ)
Rund elf Millionen Kamin- und Kachelöfen werden in Deutschland betrieben (Foto: VdZ)

Bundesweit gibt es in Deutschland mehr als zehn Millionen Kamin- und Kachelöfen – darunter auch sehr alte. Laut der Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen sie stillgelegt, modernisiert oder ausgetauscht werden. In der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung von 2010 wurden schärfere Grenzwerte festgelegt, die Schrittweise abhängig vom Baujahr in Kraft treten.

Moderne Anlagen sind hocheffizient und stoßen nur geringe Emissionen aus. Ältere Modelle entsprechen dagegen nicht mehr den heutigen technischen und ökologischen Standards. Bei alten Feuerungsanlagen kann der Emissionsausstoß im Vergleich zu neueren Geräten bis zu 85 Prozent höher sein.

Verringerung der Emissionen von Feinstaub

Für Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren vom 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 1984 war der 31. Dezember 2017 Stichtag. Der Grenzwert von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas sind seitdem gesetzlich vorgeschrieben. Mit einer Bescheinigung des Herstellers weisen Kaminofenbesitzer nach, dass ihre Anlage die strengeren Grenzwerte erfüllt.

Ist das Baujahr nicht mehr ermittelbar, muss der Schornsteinfeger den Schadstoffausstoß messen. Die Fristen für weitere Modelle laufen in den kommenden Jahren ab. Bis zum 31. Dezember 2020 müssen Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren von 1985 bis 1994 ersetzt werden. Stichtag für Kamine, die zwischen 1995 und Ende März 2010 gefertigt wurden, ist der 31. Dezember 2024.

Moderne Anlagen bieten Komfort in Handhabung

Zeitgemäße Kaminöfen erfüllen die strengen Grenzwerte, die ab 2025 gelten, da sie emissionsarm arbeiten. Die Broschüre „Einzelraumfeuerstätten“ des Serviceportals Intelligent heizen gibt einen Überblick über die Spannbreite an technischen Ausführungen. Verbraucher finden auf dem Portal weitere Informationen zu den Förderprogrammen für Holz als erneuerbare Energiequelle sowie hilfreiche Tipps zum Heizen mit Holz.

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