Staatliche Förderung für die energetische Gebäudesanierung
Bund, Länder und Kommunen unterstützen Hauseigentümer finanziell bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien. Frank Hettler von Zukunft Altbau empfiehlt vor allem die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Pro Wohnung winken bis zu 100.000 Euro Kredit und bis zu 30.000 Euro Zuschuss. Der Zuschuss zu Energieberatung erweist sich hier als besonders wirtschaftlich.
Fördermaßnahmen der KfW-Bankengruppe ausgesprochen empfehlenswert
Bei der finanziellen Förderung ist die öffentlich-rechtliche KfW-Bankengruppe mit ihrem Programm „Energieeffizient Sanieren“ für Privatleute und Wohnungseigentümergemeinschaften unangefochtener Spitzenreiter. Unterstützt werden nur Maßnahmen, etwa die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken sowie die Erneuerung der Fenster und Außentüren, die über den gesetzlichen Standard der Energieeinsparverordnung EnEV hinausgehen.
Mit Krediten und Zuschüssen fördert die staatseigene Bank eine energetische Gesamtsanierung und Investitionen in einzelne Energiesparmaßnahmen. Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft können bei einer Gesamtsanierung Kredite bis zu 100.000 Euro für jede Wohnung inklusive Tilgungszuschuss von maximal 27.500 Euro erhalten, bei Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 Euro Kredit. Wenn sich die Eigentümer für einen Investitionszuschuss entscheiden, gibt es bis zu 30.000 Euro je Wohnung.
„Je besser die Klimabilanz des Gebäudes durch eine Sanierungsmaßnahme wird, desto stärker wird diese finanziell gefördert“, erklärt Dr. Klaus Keßler von der KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis.
„Die KfW will damit die Mehrkosten abdecken, die bei der Sanierung auf ein besseres energetisches Niveau entstehen. Es lohnt sich daher für das Klima und den Geldbeutel, energetisch besser zu sanieren als vom Gesetzgeber verlangt. Außerdem sind Hauseigentümer mit einem anspruchsvolleren Energiestandard auch für die kommenden Jahrzehnte auf der sicheren Seite und können Energiepreissteigerungen gelassener entgegensehen“, so Keßler weiter.
Die KfW gewährt Hauseigentümern, die ihren Heizkessel austauschen oder eine Lüftungsanlage einbauen möchten, eine separate Förderung. Der Zuschuss beträgt bis zu 7.500 Euro. Der Zuschuss nur dann gewährt, wenn der Einbau mit weiteren förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle kombiniert wird, etwa mit einer Fassadendämmung oder dem Austausch alter Fenster.
Auch die Umstellung auf eine Brennstoffzellenheizung wird von der KfW gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 40 Prozent der Kosten. Er hängt von der elektrischen Leistung ab und liegt zwischen 7.050 und 28.200 Euro. Für eine Brennstoffzellenheizung im Ein- oder Zweifamilienhaus mit einer elektrischen Leistung von 800 Watt sind 9.300 Euro KfW-Zuschuss zu erwarten.
Förderung von KfW und BAFA muss vor Sanierungsstart beantragt werden
Möchten Eigentümer ihre Immobilien mit Hilfe der KfW sanieren, so müssen sie einen erfahrenen Sachverständigen in das Vorhaben einbinden. Ausgewiesene Fachleute sind in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden. Die Baubegleitung durch gelistete Experten wird mit 50 Prozent der Kosten, maximal 4.000 Euro, bezuschusst.
Neben der KfW fördert auch die BAFA Energiesparmaßnahmen auf Bundesebene – vor allem den Einbau von Ökoheizungen sowie Energieberatungen für Haus- und Wohnungseigentümer. Attraktive Investitionszuschüsse gibt es für den Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien. Wärmepumpen, Holzheizungen oder Solarthermieanlagen werden unterschiedlich hoch bezuschusst. Die Mindestförderung liegt zwischen 500 und 4.500 Euro.
Darüber hinaus gewährt die BAFA Zuschüsse für besonders effiziente Heizungen oder eine Heizungsoptimierung. Weitere Boni erhalten Eigentümer zudem für innovative Konzepte und Kombinationen mit guten Dämmstandards. Besonders interessant ist finanzielle Unterstützung der Energieberatung vor einer Sanierung.
Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern erhalten bis zu 800 Euro Zuschuss, wenn sie sich in einer Vor-Ort-Beratung von einem Gebäudeenergieberater ein Sanierungskonzept erstellen lassen. Für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten gibt es maximal 1.100 Euro. Der Eigenanteil der Eigentümer liegt in etwa so hoch wie die Förderung.
In einem ganzheitlichen gebäudeindividuellen Sanierungskonzept fassen die Experten die vorgeschlagenen Maßnahmen und die angestrebten Effekte zusammen. Zudem verhindern sie so manchen verhängnisvollen Fehler: Wer eine Förderung von KfW und BAFA erhalten möchte, muss sie grundsätzlich bereits vor Sanierungsstart beantragen. Sonst fließt überhaupt kein Geld vom Staat.
Fördermittel für Privatpersonen – Überblick
Einen Überblick über alle Förderprogramme zu Gebäudesanierungen bietet das Portal www.co2online.de/foerdermittel. Eine Eingabemaske hilft Besuchern der Webseite auch bei der Auswahl der individuell passenden Förderung.
KfW-Förderung
- Energieeffizient Sanieren, Kredit (Förderprogrammnummer 151, 152)
- Energieeffizient Sanieren, Zuschuss (Programm 430)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren, Zuschuss Baubegleitung (Programm 431)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren, Zuschuss Brennstoffzelle (433)
BAFA
L-Bank