Solarthermie: das verkannte Genie auf dem Dach

Auch 2017 können Bauherren und Sanierer wieder von einer attraktiven Förderung für Klima schonende und Kosten sparende Solarwärmeanlagen profitieren. Diese gewährt das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Marktanreizprogramm (MAP), das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet wird.

Dieses Sonnenhaus wird zu rund 60 % solar beheizt. Den restlichen Wärmebedarf liefert eine Gas-Brennwerttherme. Foto: Sonnenhaus-Institut/Petra Höglmeier
Dieses Sonnenhaus wird zu rund 60 % solar beheizt. Den restlichen Wärmebedarf liefert eine Gas-Brennwerttherme. Foto: Sonnenhaus-Institut/Petra Höglmeier

Seit der Novelle des MAP zum 1. April 2015 gibt es eine besonders hohe Förderung für große solarthermische Anlagen für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
Das wirtschaftliche Optimum von großen Solarwärmeheizungen liegt bei einem solaren Deckungsgrad zwischen 50 und 70 %. „Solche Systeme können mittlerweile mit deutlich kleineren Wärmespeichern als früher realisiert werden“, fährt Dasch fort. „Ein 5.000-Liter-Speicher in einem Einfamilien-Sonnenhaus, das zu 60 Prozent solar beheizt wird, ist heute gängige Praxis“, sagt Georg Dasch, 1. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts, einem internationalen Kompetenznetzwerk für weitgehend solar beheizte Gebäude. Der dafür notwendige eingeschossige Raumbedarf von nur 4,8 m² ist in den meisten Häusern problemlos zu realisieren.

Hohe BAFA-Förderung im Neubau und Bestand
Einige Beispiele für die lukrativen Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm, die Bauherren nicht zurückzuzahlen brauchen: Für heizungsunterstützende Solarwärmeanlagen mit 15 bis 40 m² Solarkollektoren in bestehenden Gebäuden gibt es im Rahmen der „Basisförderung“ im MAP einen Zuschuss von 140 €/m² Kollektorfläche. Für Anlagen bis 14 m² Fläche, die Wärme für das Brauchwasser und die Heizung erzeugen, zahlt das BAFA eine Pauschale von 2.000 €.
Noch attraktiver ist die „Innovationsförderung“ mit ihren höheren Fördersätzen. Diese gibt es für Solarwärmeanlagen in Gebäuden mit drei und mehr Wohneinheiten sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei letzteren muss der solare Deckungsgrad mindestens 50 % betragen und die Dämmung KfW-Effizienzhaus-Standard 55 entsprechen. Bei Neubauten gibt es für heizungsunterstützende Solarthermie-Anlagen mit 20 bis 100 m² Kollektoren einen Zuschuss von 150 €/m². Im Gebäudebestand gibt es 200 €/m².

Effizienzbonus für energetische Sanierung
Einen zusätzlichen Anreiz für die energetische Sanierung im Bestand hat der Gesetzgeber mit dem „Gebäudeeffizienzbonus“ geschaffen. Erreicht das Gebäude KfW-Standard 55, so kann noch ein Bonus von 50 % des Betrages aus der Basis- oder der Innovationsförderung beantragt werden.
Alternativ zur größenabhängigen Innovationsförderung, bei der der Zuschuss nach der Kollektorfläche berechnet wird, gibt es die Variante „Ertragsförderung“. Sie soll dazu motivieren, leistungsstarke Kollektoren zu nutzen. Der Zuschuss errechnet sich mit 0,45 € multipliziert mit dem jährlichen Kollektorertrag und der Fläche der Solarkollektoren. Um die Ertragsförderung für Anlagen mit 20 bis 100 m² Kollektorfläche zu bekommen, muss der eingesetzte Kollektor ein Solar Keymark-Zertifikat besitzen. Förderfähige Kollektoren sind auf der BAFA-Website aufgelistet. Hier sind auch die detaillierten Förderbedingungen zu finden. So gibt es zum Beispiel für Solarthermie-Anlagen, die an eine Biomasseheizung, eine Wärmepumpe, ein Wärmenetz oder an einen Kesseltausch gekoppelt werden, noch einen „Kombinationsbonus“ in Höhe von 500 €.

Weitere Informationen: www.sonnenhaus-institut.de, www.facebook.com/sonnenhaus-institut und www.twitter.com/SHInstitut

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