Rauchabzug rettet Leben

Wenn es brennt, wird es schnell gefährlich. Das liegt oft jedoch nicht an den Flammen, sondern an der Entwicklung vom sich schnell ausbreitenden Rauch. Mithilfe von qualifizierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) kann Abhilfe geschaffen werden.
 
Mit qualifizierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Dachoberlichtern kommt es im Brandfall nicht oder nur zu geringen Schäden.(Foto: FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V., Detmold)
Mit qualifizierten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen in Dachoberlichtern kommt es im Brandfall nicht oder nur zu geringen Schäden.(Foto: FVLR Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V., Detmold)
Innerhalb weniger Minuten sorgt Rauch dafür, dass sich Betroffene in Räumen und Gebäuden nicht mehr orientieren können und so den Fluchtweg nicht finden. Schon nach kurzer Zeit ist das Atmen nicht mehr möglich. Tatsächlich fallen 80 Prozent der Brandtoten nicht direkt den Flammen zum Opfer, sondern sterben aufgrund der gefährlichen Rauchgase. Der Fachverband Tageslicht und Raumschutz e. V. (FVLR) informiert über die verschiedenen Möglichkeiten, dem Rauch im Brandfall Einhalt zu gebieten und gibt einen Überblick über die Risiken, die ohne einen Rauchabzug bestehen.

 

RWA senkt Schadensrisiko

Zu den möglichen Folgen gehören im Brandfall Personen- und Umweltschäden, ein hoher Sachschaden, langer Stillstand des Betriebs sowie auf lange Sicht gegebenenfalls Insolvenz und Kundenverlust. Deutlich kleinere Schäden sind hingegen zu erwarten, wenn ein Rauchabzug verbaut wurde. Übrigens bietet ein Rauchabzug-Einbau sogar noch einen positiven Nebeneffekt: Das Gebäude wird mithilfe der Dachoberlichter mit Tageslicht versorgt. Außerdem wird die Be- und Entlüftung vereinfacht.

 

Wichtige Voraussetzungen für einen Rauchabzug

Für die Planung und den Einbau eines Rauchabzugs gilt es einige wichtige Dinge zu beachten. Bei Bränden in Gebäuden gilt die DIN 18322-2 als die Regel der Technik für die Aufgabe der Rauch- und Wärmefreihaltung von Räumen. Qualifizierte Wärmeabzugsanlagen werden nach dieser Norm projektiert. Folgende Grundlagen sind im Vorfeld zu beachten: Die raucharme Schicht am Boden sollte mindestens 2,50 Meter hoch sein. Außerdem müssen Lagerhüter, Maschinenteile und Bürobereiche im oberen Abschnitt eines Raumes beachtet werden, weil hier besondere Kriterien für die Rauchschicht gelten. Unbedingt zu beachten ist, dass die Ableitung von Rauch nur funktioniert, wenn im unteren Bereich des Raumes Luft, die sogenannte Zuluft, nachströmt. Sie muss im unteren Bereich des Raumes und impulsarm in die raucharme Schicht einströmen. Auch muss die Zuluft 1,5-mal größer sein als die Rauchabzugsfläche des größten Rauchabschnitts im Raum.
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