Gefma 190

Richtlinie zur Betreiberverantwortung 2.0 im Facility Management aktualisiert

Wesentliche Neuerungen in der aktualisierten Auflage der Richtlinie zum (rechts-)sicheren und nachhaltigen Betrieb von Immobilien und technischen Anlagengibt es vor allem im Bereich ESG.

Quelle: stock.adobe.com/Pcess609
Quelle: stock.adobe.com/Pcess609

Das Standardwerk für Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen in Deutschland wurde von Grund auf überarbeitet und inhaltlich weiterentwickelt. Die Neuauflage mit der Versionsnummer 2.0 geht damit auf veränderte Anforderungen des Gesetzgebers ein, die sich in der Vergangenheit fortlaufend geändert, erweitert und teilweise verschärft haben. Die Aktualisierung geht aber noch deutlich weiter: „Früher waren wir der Auffassung, es sei ausreichend, die geltenden Gesetze, Normen und Richtlinien einzuhalten, also im
Facility Management rechtskonform (compliant) zu agieren. Heute müssen wir angesichts der großen Herausforderungen durch Klimaschutz und Nachhaltigkeit darüber hinaus gehen: Wir benennen und empfehlen in der aktuellen Richtlinie GEFMA 190 zusätzlich freiwillige Maßnahmen im Vorgriff auf kommende Gesetze, denn der (Bundes-)Gesetzgeber agiert in diesen Handlungsfeldern unseres Erachtens zu langsam“, bezieht Ulrich Glauche, Leiter Richtlinienwesen bei gefma, klar Position für die Notwendigkeit der Fortschreibung der GEFMA 190.

Mit der Erweiterung des Anforderungskatalogs in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit (inkl. Anpassung an den Klimawandel und nachhaltiger Beschaffung) gibt die Richtlinie GEFMA 190 klare Hinweise für einen zukunftssicheren Betrieb und eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern von FM-Leistungen. Die Grundlage für die ESG-Aspekte bildet die Richtlinie GEFMA 163-1 „ESG im Facility Management“, in der unter anderem die wichtigen Weichenstellungen durch die EU-Taxonomie-Verordnung und die Corporate Sustainability Reporting Directive (künftige Notwendigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung) dargestellt werden.

Als weiteres Handlungsfeld mit zunehmender Bedeutung wird die Cybersicherheit angesprochen. Hierzu plant der gefma Arbeitskreis Digitalisierung eine eigene Veröffentlichung.

Die Richtlinie kann über den gefma-Online-Shop bestellt werden, für Mitglieder ist die Publikation dort kostenfrei zum Download verfügbar.

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