Asbest-Erkundungspflicht

Kabinettsentscheidung zur Gefahrstoffverordnung gefährdet Handwerker

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung zur Gefahrstoffverordnung am 21. August beschlossen, dass bei Gebäudesanierungen die Asbestprüfung nicht vom Bauherrn, sondern vom Auftragnehmer durchzuführen ist.

Bild: stock. adobe.com/ MQ-Illustrations
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Dazu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe:

„Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz. Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go. Der Frust und die Enttäuschung in der Branche sind riesig.

In einem jahrelangen Dialog mit der Politik hatten Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft, Baugewerbe und Wohnungswirtschaft über die Gefahrstoffverordnung beraten. Ergebnis dieses Nationalen Asbest-Dialogs war es, dass fortan Bauherren die Pflicht haben, ihr Haus, wenn es 1993 oder früher gebaut wurde, vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen. Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung verabschiedet, allerdings ohne diese Pflicht.

Die meisten Firmen sind gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch ist es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt.

Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Unterm Strich werden Sanierungsvorhaben mit der neuen Verordnung aber nur teurer oder verzögern sich, da jede beteiligte Firma sich für ihren Sanierungsbereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen muss. Die folgenden Unklarheiten über die Asbestbelastung machen eine sichere Zeit- und Kostenkalkulation unmöglich.

Die Baubranche fordert den Bundesrat dringend dazu auf, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen.“    

 

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima zum Thema:

Trotz vehementer Proteste von Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Klimahandwerke - u.a. SHK-Handwerk, Elektrohandwerk, Dachdeckerhandwerk - hat das Bundeskabinett beschlossen, diese Asbest-Erkundungspflicht für Bauherren zu streichen. Damit riskiert sie sehenden Auges unklare Gefährdungssituationen - sowohl für die Beschäftigten der ausführenden Fachbetriebe als auch für alle anderen Personen, die durch klimaschutzrelevante Sanierungsarbeiten einer Asbestbelastung ausgesetzt sein können.
Wer so etwas tut, opfert die Gesundheit genau derjenigen Fachhandwerker, die für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich benötigt werden. Handwerksbetriebe und deren Beschäftigte können Asbestbelastungen in Gebäuden, in denen Sie arbeiten sollen, nicht vorhersehen. Entsprechende Untersuchungen kann rein rechtlich nur ein Gebäudeeigentümer veranlassen. Die jetzige Regelung ist insofern so praxisfremd wie unverantwortlich.

Nun ist der Bundesrat gefordert, einer solchen widersinnigen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen.

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