Konferenz

Infrarotheizungen im GEG und im Bestand

Die IG Infrarot Deutschland erläutert die gesetzlichen Regelungen für den Einsatz von Stromdirektheizungen im Neubau und Bestand und lädt zur Konferenz „Die Infrarotheizung im Bestandsgebäude“ am 11. April 2024 in Würzburg ein.

Bild: IG Infrarot Deutschland e. V.
Bild: IG Infrarot Deutschland e. V.

Seit dem Inkrafttreten des aktualisierten Gesetzes am 1. Januar 2024 hat sich gleichwohl gezeigt, dass es gelegentlich Unklarheit über die genauen Auflagen für den Einsatz der elektrischen Heizgeräte gibt. Deshalb erläutert der Branchenverband die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz von Infrarotheizungen im Neubau und Bestand.

Im Eröffnungsvortrag zur Konferenz wird Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden, zu Neuigkeiten im Gebäudeenergiegesetz und in der Förderung referieren und dabei ein Augenmerk auf Infrarotheizungen legen. Anschließend präsentieren hochkarätige Referenten aus der Wissenschaft aktuelle Studien. So knüpft die Technische Universität Dresden an die Studie aus dem vergangenen Jahr an und untersucht aktuell den Einsatz von Infrarotheizungen zur Spitzenlastabdeckung in fünf Gebäudeklassen - vom 1950er-Jahre-Haus bis zum Effizienzhaus 40. Das Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) vergleicht in realen Zwillingshäusern, die mit einer Gasheizung beziehungsweise Infrarotheizungen beheizt werden, den Energieverbrauch. Die Hochschule Technik, Wirtschaft und Gestaltung (HTWG) Konstanz hat mit IR-Bau 2 das Forschungsprojekt IR-Bau 1 fortgesetzt und stellt erste Ergebnisse vor. Am Nachmittag präsentieren Fachleute aus der Praxis realisierte Anwendungen in Wohnhäusern, in einer Ferienanlage und im Denkmalschutz.

Die Konferenz am 11. April 2024 im Hotel Rebstock Best Western Premier in Würzburg richtet sich an die Infrarotheizungsbranche, Wohnungsunternehmen, Architekten, Planer und Energieberater sowie an Entscheider aus der Photovoltaik-, Wärmepumpen- und Heizungsbranche. Die Teilnahmegebühr beträgt 350 Euro für Mitglieder des IG Infrarot Deutschland e.V. und 400 für Nicht-Mitglieder (zzgl. 19% MwSt.). Am Vortag, dem 10. April 2024, findet am gleichen Ort der brancheninterne 4. Runde Tisch der Infrarotheizungsbranche statt.

Die Programme und Informationen zur Anmeldung sind unter www.ig-infrarot.de/veranstaltungen-2024  zu finden. Für Rückfragen steht der Verband per E-Mail unter events@ig-infrarot.de und telefonisch unter +49 177 3817520 zur Verfügung.

Weitere Hintergrundinformationen

Abschlussbericht der Studie „Potentialbewertung von Infrarotheizungen als Spitzenlastabdeckung“ (2023) der Technischen Universität Dresden und dem Forschungsprojekt IR-Bau 2 der HTWG Konstanz

 

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