Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020
Im Neubau gehört die Flächenheizung, ob in Fußboden, Wand oder Decke, mittlerweile zum Standard. Aufgrund der immer stärkeren Verringerung des Heizbedarfs durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlebt hier auch die elektrische Flächenheizung einen Aufschwung. Der BVF zeigte im Rahmen der Anhörung zum GEG, dass die elektrische Flächenheizung, die die energetischen Anforderungen des GEG erfüllen kann, neben anderen modernen Wärmeerzeugern eine weitere Alternative in Deutschland ist.
§ 23 GEG regelt die Anrechenbarkeit von selbst erzeugtem Strom. Der BVF schlug dazu vor, dass die innerhalb des Gebäudes unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung genutzte Strommenge und damit die anrechenbare PV-Strommenge auf Basis der DIN V 18599-9:2018* zu ermitteln ist. Dies wurde im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses fachlich bewertet und eingearbeitet. In der Sitzung vom 19.06.2020 verabschiedete der Bundestag diese Regelung nun unter § 23 (4). Nach abschließender Zustimmung des Bundesrats tritt das Gesetz voraussichtlich im Oktober 2020 in Kraft.
Die innovative Kombination von Gebäudehülle und Anlagentechnik kann so gefördert werden und entspricht dem technologieoffenen Ansatz des GEG: Die Erfüllung der primärenergetischen Anforderungen und auch die von KfW-Effizienzhäusern ist mit elektrischen Flächenheizungen in Verbindung mit PV-Strom und einer Lüftung mit Wärmerückgewinnung möglich und wirtschaftlich attraktiv.
* DIN V 18599-9:2018-09 Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung - Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von stromproduzierenden Anlagen