Seit dem 20. Oktober 2020 werden in einem mit 500 Mio. Euro ausgestatteten Programm Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert.
Das Programm wurde nun überarbeitet und erweitert, gilt jedoch weiterhin nur für Bestandsanlagen. Die Errichtung neuer RLT-Anlagen z.B. in Schulen ist noch immer nicht förderfähig.
Überblick zu den wesentlichen Änderungen:
- Die Berechtigung zur Antragsstellung wurde erweitert. Antragsberechtigt sind jetzt beispielsweise auch ausgewählte private Einrichtungen (z. B. Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen).
- Statt bisher 40 % können nun bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 € auf 200.000 € pro bestehender RLT-Anlage erhöht.
- Die Förderung weiterer technischer Maßnahmen wurde ermöglicht. Beispielsweise ist nun auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung förderfähig.
- Die Erweiterung einer bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume ist nun ebenfalls förderfähig.
- Es können Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen gefördert werden, die festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.
- Es können Beihilfen auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 beantragt werden.