Neue Landesbauordnung vereinfacht Rauchmelder-Wartung für Eigentümer
Wie bisher verpflichtet das Gesetz auch weiterhin den unmittelbaren Besitzer, also den Wohnungsnutzer, dazu, die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sicherzustellen. Diese Regelung erscheint auf den ersten Blick vorteilhaft für den Eigentümer zu sein, der seine Wohnung vermietet. Sie birgt jedoch Tücken. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entsteht nämlich eine so genannte Sekundärhaftung, aufgrund derer der Eigentümer im Schadenfall dennoch in die Pflicht genommen werden kann.
Daher kann der Eigentümer auf Nummer Sicher gehen, wenn er die Verantwortung für die jährliche Funktionsprüfung selbst übernimmt und einen Dienstleister damit beauftragt. Dies war bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Neufassung der Landesbauordnung erlaubt es generell. Auch der Mieter profitiert von einem Plus an Sicherheit, wenn die Funktionsprüfung zukünftig in professionellen Händen liegt.














