Marktanreizprogramm wird 20

Am 1. September 1999 rief das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Marktanreizprogramm (MAP) zur Förderung von Wärme aus erneuerbaren Energien ins Leben. Mehr als 1,8 Mio. Anlagen mit einem Fördervolumen von rund 3 Milliarden Euro hat das Amt seither bezuschusst. Spitzenreiter 2019 ist die Wärmepumpe.

(Foto: Studio Harmony / Adobe Stock)
(Foto: Studio Harmony / Adobe Stock)

Beim Umstieg auf erneuerbare Energien wird die alte Heizungsanlage komplett ersetzt oder es werden erneuerbare Energien als Unterstützung genutzt.  Technologien wie Wärmepumpen oder Pelletheizung funktionieren als alleinige Heizung wie auch als Ergänzung. Solarthermieanlagen sind mit verschiedenen Heizsystemen gut kombinierbar und fungieren in der Regel ausschließlich als zusätzlicher Wärmelieferant. Das BAFA fördert generell nur Anlagen, die hohe technische Standards erfüllen. Auf dem Online-Portal des BAFA sind zu jedem Bereich entsprechende Listen mit den förderfähigen Anlagen hinterlegt. Möglich ist auch, sich von einem Experten beraten zu lassen. Die Energieberatung ist ebenfalls durch das BAFA förderfähig.

Fördermöglichkeiten beim MAP

Neben der Basis- und der Innovationsförderung gibt es außerdem Zusatzförderungen. Die Basisförderung wird beansprucht, wenn in einem Bestandsgebäude die Heizung durch erneuerbare Technologien ersetzt oder erweitert wird. Die Innovationsförderung gilt sowohl für Bestandsgebäude, als auch für den Neubau und unterstützt, wenn besonders innovative und effiziente Technologien eingesetzt werden. Bei den Zusatzförderungen kann auf verschiedene Bonusleistungen zurückgegriffen werden. Ein Beispiel ist das Anreizprogramm für Energieeffizienz (APEE), das einen Bonus in Höhe von 20 Prozent gewährt, wenn im Rahmen des MAP nicht nur die Heizung modernisiert, sondern gleichzeitig eine Heizungsoptimierung durchgeführt wird.

Zuschüsse über die MAP-Förderung

Die Höhe der Zuschüsse der MAP-Förderung hängt von der Größe der Anlage (Solarthermie) bzw. von der Leistung (Wärmepumpen und Biomasseanlagen) ab. Folgende Gelder können zum Beispiel abgerufen werden:
 
Solarthermieanlagen (bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben)

• 500 bis 2.000 Euro (zur reinen Warmwasserbereitung, bei einer Bruttokollektorfläche bis 40 m²)
• 2.000 bis 5.600 Euro (zur Heizungsunterstützung, bei einer Bruttokollektorfläche bis 40 m²)
 
Biomasseanlagen (bis zu 8.000 Euro pro Vorhaben)

• 2.000 bis 8.000 Euro (automatisch beschickte Biomasseanlagen für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung) 
• 3.500 Euro für Holzhackschnitzelanlagen (Innovationsförderung bis 5.250 Euro)
• 3.500 Euro für Pelletkessel mit Wärmespeicher
• 2.000 Euro für besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel (Innovationsförderung bis 5.250 Euro).

Effiziente Wärmepumpen (bis zu 15.000 Euro)

• 1.300 bis 15.000 Euro für Wärmepumpen zur Warmwasserbereitung und Raumheizung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung. 

Bevor die Umsetzung starten kann, muss der Antrag über das Online-Portal des BAFA eingereicht sein. Per Post kommt dann der Zuwendungsbescheid vom BAFA. Ab dann beginnt die 9-Monatsfrist für die Inbetriebnahme der Anlage.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entwickelt das MAP derzeit weiter. Geplant ist, das MAP mit den Förderprogrammen CO2-Gebäudesanierungsprogramm, dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Teilen des Heizungsoptimierungsprogramms (HZO) zu einem einzigen Förderangebot zusammenzuführen. Die Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme für Eigenheimbesitzer werden zum 01.01.2020 verbessert. Derzeit werden die Details geklärt.

Eine Information der Plattform „Intelligent heizen"  des VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.

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