Höhere Fördermittel für energetische Sanierung ab 1. März
Gefördert werden können sowohl Einzelmaßnahmen wie eine bessere Wärmedämmung, neue Fenster oder eine Modernisierung der Heizung als auch eine Komplettsanierung des gesamten Hauses nach den KfW-Standards „Effizienzhaus 70“ oder „Effizienzhaus 55“.
Verbesserte Förderbedingungen
Der Zuschuss für Einzelmaßnahmen steigt z. B. von bisher 7,5 % auf künftig 10 % der förderfähigen Kosten, wobei eine Obergrenze von 5.000 € je sanierter Wohneinheit gilt. Im Fall einer Komplettsanierung zum „Effizienzhaus 70“ kann die Förderung jetzt bis zu 15.000 € betragen, bei einem besonders energieeffizienten „Effizienzhaus 55“ sogar bis zu 18.750 €.
Neu ist darüber hinaus ein Kreditprogramm, mit dem der Einbau moderner Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien wie etwa Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen gefördert wird. Förderanträge können ab 1. März 2013 über die jeweilige Hausbank gestellt werden.
Sanierung rechnet sich noch schneller
Vor allem für private Eigentümer von Häusern oder Wohnungen werden energetische Sanierungsmaßnahmen damit noch lohnenswerter. Durch die höhere Förderung sinken die Investitionskosten, so dass sich eine verbesserte Energieeffizienz noch schneller rechnet als bisher. Immerhin lassen sich mit einer Komplettsanierung Energieeinsparungen von bis zu 80 % realisieren. Damit verringern sich nicht nur die CO2-Emissionen des Haushalts, sondern die Sanierung rentiert sich ganz konkret durch niedrigere Ausgaben für Heizung und Warmwasser sowie einen höheren Gebäudewert.
Damit Verbraucher bei energetischen Sanierungs- und Bauprozessen den Überblick behalten, bietet die dena mit dem „Effizienzhaus-Lotsen“ einen hilfreichen Wegweiser an.
Der praktische Ringordner erläutert alle erforderlichen Maßnahmen im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung von der Planung bis zur Schlussabnahme anschaulich und Schritt für Schritt. Zahlreiche Praxistipps und Checklisten ergänzen den Ratgeber. Der „Effizienzhaus-Lotse“ kann im Internet bestellt werden.