Heizungslabels – Rechtliche Neuerungen für Hauseigentümer

Ab dem 26. September 2019 ändert sich die Skala des Heizungslabels für Neuanlagen. Die schlechtesten Effizienzklassen E bis G fallen dann weg. Dafür kommt am oberen Ende der Skala die Klasse A+++ hinzu.

(Foto: Zukunft Altbau)
(Foto: Zukunft Altbau)

Die rechtlichen Neuerungen resultieren aus den verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz und die Klimafreundlichkeit von Heizgeräten. Bei einem Heizungstausch raten Experten dazu, auf Geräte mit den Stufen A+, A++ und A+++ umzusteigen. Sie nutzen besonders effiziente Techniken und erneuerbare Energien.

„Die neue Skala zeigt, dass die Effizienz von Heizgeräten an Bedeutung gewinnt“, sagt Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ). „Dies soll auch so weitergehen: Die nächste Verschärfung ist 2021 oder 2022 zu erwarten“, so König.

Effizienz im Heizungsbereich steigern

Das Label gibt jedoch keinen Aufschluss über die Betriebskosten der Heizung. Darüber hinaus sollten Hauseigentümer berücksichtigen, dass sich das Energielabel der Europäischen Union für neue Heizungen vom deutschen Energielabel für alte Heizungen unterscheidet. Beide Label verfolgen jedoch das langfristige Ziel, die Effizienz im Heizungsbereich zu steigern und auf die Vorteile von Ökoheizungen hinzuweisen.

Die Heizung verursacht im Wohnbereich rund 70 Prozent der CO2-Emissionen. Alte Heizgeräte arbeiten meist ineffizient, verursachen unnötige Betriebskosten und belasten das Klima. Das Energie-Effizienzlabel zeigt, wie effizient Heizungen arbeiten. Auf einer Skala von grün bis rot veranschaulicht es, wie sparsam das Gerät mit Energie umgeht. Bundesweit eingeführt wurde es im Jahr 2016. Es ist für Kessel in bestimmten Altersklassen verpflichtend.

In diesem Jahr müssen alle Geräte damit versehen werden, die vor 1996 eingebaut wurden. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen bringen Schornsteinfeger das Etikett an den Anlagen an. Für Hauseigentümer entstehen keine Kosten. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).

Neue Heizungen sind klimafreundlicher

Das Label weist Effizienzklassen von Klasse A++ bis E als Einstufung aus. Im September 2019 steht – wie beim Effizienzlabel für neue Heizungen – die Einführung der Klasse A+++ an. Beim Altlabel entfällt die schlechteste Klasse E. „Gehört die Heizung zur Effizienzklasse C oder D, sollten Hauseigentümer über einen Heizungstausch nachdenken“, rät Frank Hettler von Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. „Neue Geräte nutzen effizientere Technik und sind klimafreundlicher. Wirtschaftlich kann sich ein Tausch schon ab einem Heizungsalter von 20 Jahren lohnen“.

Die Energieeinsparverordnung EnEV schreibt vor, dass der Heizkessel ab einer Betriebsdauer von 30 Jahren ersetzt werden muss. In diesem Jahr betrifft das Heizungen, die seit 1989 im Einsatz sind. Allerdings sind sämtliche Heizkessel mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik von der Regelung befreit.

Auch Hauseigentümer, die eine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohnungen seit einschließlich 1. Februar 2002 selbst bewohnen, müssen der Forderung nicht nachkommen. Gab es einen Eigentümerwechsel nach dem 1. Februar 2002, beträgt die Frist zur Erfüllung für den neuen Eigentümer zwei Jahre. Das Alter einer Heizung lässt sich auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachsehen.

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