Gebäudeenergiegesetz lässt Einbau von Ölheizungen weiter zu

Rund 5,6 Millionen Ölheizungen sorgen in deutschen Ein- und Mehrfamilienhäusern für Wärme und Warmwasser. Eigentümer fühlten sich z. T. von Pressemeldungen zum Klimaschutzpaket der Bundesregierung verunsichert und befürchteten ein Komplettverbot von Ölheizungen. Infolgedessen kam es der SHK-Branche zu diversen Auftragsstornos.

GEG: kein Komplettverbot von Ölheizungen (Bild: Marco2811/stock.adobe.com)
GEG: kein Komplettverbot von Ölheizungen (Bild: Marco2811/stock.adobe.com)

In einem Statement zum Klimaschutzpaket der Bundesregierung, das der Redaktion der MGT per E-Mail zuging, hatte Max Viessmann, Co-CEO der Viessmann Group, den generellen Ausschluss einzelner Energieträger abgelehnt: „Veraltete Öl- oder Gasheizungen auszutauschen, ist vor allem eines: ein guter Anfang mit sofortiger Wirkung. Es ist eine erste Maßnahme, die sich umgehend positiv auswirkt – für das Klima und die eigenen Energiekosten. Aber es muss mehr folgen. Wenn wir jetzt handeln wollen, dann mit der richtigen Kombination und Balance aus erneuerbaren Energien und maximaler Effizienz bei fossilen Energien, die für alle praktikabel sind. Deshalb ist die kategorische Ablehnung einzelner Energieträger schlichtweg falsch. Im Unterschied zu anderen Sektoren stehen uns bei der Gebäudesanierung bereits heute großflächig innovative, CO2-sparsame Lösungen zur Verfügung, darunter Brennstoffzellen, Wärmepumpen und Effizienz-Heizungen mit moderner Brennwerttechnik und Wirkungsgraden von über 100 Prozent. Klimaschutz ist also keine Frage der technologischen Möglichkeiten, sondern eine des Willens."

Das Klimaschutzpaket beinhaltete jedoch kein kategorisches Verbot von Ölheizungen ab 2026, sondern ließ bestimmte Ausnahmen zu. Vollends Klarheit schuf nun das Gebäudeenergiegesetz.

§ 72, Abschnitt 4 regelt, unter welchen Bedingungen Öl-Heizkessel ab dem Jahr 2026 noch eingebaut und betrieben werden dürfen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Wärme- und Kälteenergiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien wie Sonne und Wind (Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie, Umweltwärme, sowie Biomasse oder Biogas) gedeckt wird. Auch die Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien ist eine mögliche Voraussetzung für den Einbau einer Ölheizung. Ölheizungen dürfen außerdem eingebaut werden, wenn  ein Anschluss an ein Gasnetz oder die Fernwärme nicht möglich ist. Bei bestehenden Gebäuden sind sie weiterhin auch zulässig, wenn eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs mit erneuerbaren Energien nicht möglich ist.

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH) begrüßt die Vorgaben des GEG zum Einbau von Ölheizungen: „Das von Teilen der Politik geforderte rigorose Verbot von Ölheizungen nach 2026 ist über das neue GEG vom Tisch. Ölbrennwertgeräte können auch nach 2026 unter bestimmten Bedingungen weiter eingebaut werden, etwa in Kombination mit erneuerbaren Energien“, kommentiert Andreas Lücke, Hauptgeschäftsführer des BDH. „Damit bleibt die Koalition weitgehend bei dem marktwirtschaftlichen Gebot der Technologieoffenheit und verzichtet auf den Ausschluss einer einzelnen Effizienztechnologie“, so Lücke.

Hersteller werben daher weiter für den Einbau von Ölheizungen mit moderner Brennwerttechnik als effizientem, kostengünstigen und umweltschonenden Backup bei volatilem Energieangebot, wie z. B. bei Solar und Wind.

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