ForschungsVerbund Erneuerbare Energien kritisiert drastische Einschnitte bei der Energieforschung
Der Bundestag hat Ende November Umschichtungen für den Etat 2020 des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) beschlossen, die die Arbeitsgruppe Haushalt der Regierungskoalition beantragt hatte. Dabei geht es um die sogenannten Verpflichtungsermächtigungen, die über das aktuelle Haushaltsjahr hinaus neue Mittel für die Folgejahre reservieren.
Rolf Brendel erläutert: „Die Reduktion der Verpflichtungsermächtigungen um 90 % von 105 auf 10 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 führt dazu, dass die üblicherweise mehrjährigen Forschungsprojekte nicht bewilligt und nicht begonnen werden können. Ganz konkret bedeutet das für mein Institut, dass im Extremfall von den im letzten Jahr mit unseren Industriepartnern vorbereiteten Projekten zu emissionsärmerer Gebäudetechnik und zu neuen Prozessen für effizientere Photovoltaik keines bewilligt werden könnte. In anderen FVEE-Instituten sind beispielsweise innovative Projekte zur Windenergie, zu Effizienzmaßnahmen, zur Batterieentwicklung und zur Quartiersentwicklung betroffen. Ein Fadenriss dieser anwendungsnahen Forschung behindert die Energiewende, die wir doch so dringend voran bringen wollen.“
Folgen für Forschung, Wirtschaft und Energiewende
Das BMWi verweist zwar darauf, dass die Gesamtausgaben für die angewandte Energieforschung insgesamt nicht gekürzt wurden. „Aber ohne die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen wird gerade die erfolgreiche anwendungsnahe Projektforschung schwer beschädigt. Die Kontinuität unserer Forschungen ist damit gefährdet und langjährig ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gehen der Energiewendeforschung verloren. Die Energiewende braucht aber verlässliche Rahmenbedingungen und einen kontinuierlichen Fluss von Innovationen“, hält Brendel dagegen.
Das BMWi verantwortet den Großteil der öffentlich finanzierten angewandten Energieforschung in Deutschland. Es geht um jährlich weit mehr als 1.000 neue Forschungsprojekte mit einem Volumen von über 600 Mio. Euro. Davon sind bei weitem nicht nur Forschungseinrichtungen betroffen, denn in den zugrundliegenden Förderinitiativen des BMWi ist der Praxisbezug fest verankert: Die Projekte beziehen sich auf konkrete, angewandte Fragestellungen der Energiewende und basieren auf Kooperationen mit Industrie, Energieversorgern, Stadtwerken, Immobilienwirtschaft und Handwerk.