Energieberater: Zugang jetzt branchenübergreifend

Die Energieberatung soll attraktiver und das Angebot an Beratern vergrößert werden. Deshalb können in Zukunft branchenübergreifend Fachleute tätig werden, solange sie die notwendigen Qualifikationen mitbringen. Die Regelung gilt für die Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ (bislang: Vor-Ort-Beratung) und für die „Energieberatung im Mittelstand“.

Auch Handwerker können jetzt als Energieberater tätig werden (Bild: comhighwaystarz/fotolia)
Auch Handwerker können jetzt als Energieberater tätig werden (Bild: comhighwaystarz/fotolia)

Damit können in Zukunft Hauseigentümer und mittelständische Unternehmen aus einem wesentlich größeren Angebot an Beratern wählen. Die unabhängige Beratung muss aber weiterhin den hohen Anforderungen gerecht werden.

„Durch die Öffnung wollen wir Energieberatungen für die Verbraucher attraktiver gestalten. Eine qualifizierte Beratung ist schließlich der Schlüssel für wirksame Energieeffizienzmaßnahmen. Die Beratung identifiziert die Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht und wo der Einzelne noch effizienter mit Energie umgehen kann“ so Andreas Obersteller, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Unter neuem Namen wird das Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ weitergeführt. Im Zuge der Richtliniennovellierung wurde es jetzt in „Energieberatung für Wohngebäude“ umbenannt.

Eine Änderung gibt es beim Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“. Gibt es die Bewilligung von der BAFA, braucht die Energieberatung jetzt erst innerhalb von neun Monaten durchgeführt werden. Wird sonst ein individueller Sanierungsfahrplan zur Dokumentation der Beratung gefordert, bleibt er hier freiwillig.

Mittelstand: Mehr Zeit, mehr Fördermöglichkeiten

Eine längere Frist für die Energieberatung haben auch mittelständische Betriebe bekommen. Sie müssen diese erst innerhalb von zwölf Monaten nach der BAFA-Bewilligung durchführen. Außerdem können jetzt auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern in Anspruch genommen werden. Dann muss das Unternehmen aber einen Eigenanteil von 10 Prozent der Beratungsausgaben leisten.

Die neuen Richtlinien treten am 1. Dezember 2017 in Kraft. 

Nähere Informationen unter www.bafa.de/ebw oder www.bafa.de/ebm

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