Betreiberverantwortung in der Raumlufttechnik ist wichtiges Thema

„Betreiberverantwortung in der Raumlufttechnik“ – so lautete das Thema des KLIMA-TAGES, den der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) mittlerweile zum 7. Mal veranstaltete. Rund 50 Teilnehmer, darunter Facility Manager, Planer und Anlagenbauer, konnte der Vorsitzende des FGK, Prof. Ulrich Pfeiffenberger, dazu in Hamburg begrüßen.

Rege Diskussionen am Rande des FGK KLIMA-TAG 2013 zur Betreiberverantwortung
Rege Diskussionen am Rande des FGK KLIMA-TAG 2013 zur Betreiberverantwortung

„Betreiberverantwortung in der Raumlufttechnik“ – so lautete das Thema des KLIMA-TAGES, den der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) mittlerweile zum 7. Mal veranstaltete. Rund 50 Teilnehmer, darunter Facility Manager, Planer und Anlagenbauer, konnte der Vorsitzende des FGK, Prof. Ulrich Pfeiffenberger, dazu in Hamburg begrüßen.

In ihren Vorträgen beleuchteten die Referenten allgemeine juristische und organisatorische Aspekte der Hygiene, des Brandschutzes und der Energieeffizienz von raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen im Zusammenhang mit der Betreiberverantwortung.

Die Betreiberverantwortung ist die Rechtspflicht zum sicheren Betrieb einer Anlage, einer Gebäudeeinheit oder eines Bereichs mit Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit, stellte Rechtsanwalt Hartmut Hardt von der Kanzlei Hardt, Witten, in seinem Vortrag zu den rechtlichen Grundlagen der Betreiberverantwortung dar.

Der Betreiber ist die natürliche oder juristische Person, die für den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage oder Einrichtung verantwortlich ist. Er haftet auch für die ordnungsgemäße Instandhaltung, die Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Uwe Hippler von der Gesec Hygiene + Instandhaltung GmbH + Co. KG in seinem Vortrag zur Instandhaltung in der Raumlufttechnik als Bestandteil der Betreiberverantwortung näher erläuterte.

Die Prüfpflichten an Kälte-, Klima- und Lüftungsanlagen thematisierte Dr.-Ing. Meinolf Gringel von der DMT GmbH & Co. KG. Er zeigte insbesondere das Spannungsfeld zwischen der Einhaltung des technischen Regelwerks und der praktischen Umsetzung auf.

Entsprechende Richtlinien und Verordnungen standen im Mittelpunkt der Vorträge von Prof. Dr.-Ing. Uwe Franzke vom ILK Dresden (Hygiene VDI 6022), Dipl.-Ing. Peter Vogelsang von der Trox GmbH (Die Bauproduktenverordnung – Konsequenzen für Hersteller, Planer und Errichter von RLT-und MRA-Anlagen) und Dipl.-Ing. Claus Händel vom FGK (Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 EnEV).

Das fachliche Interesse und die intensiven Diskussionen im Nachgang zeigten, dass die Betreiberverantwortung ein überaus relevantes und komplexes Thema darstellt, das die verschiedensten Bereiche und Gewerke betrifft. Aus diesem Grund wird der FGK hier verstärkt Informations- und Aufklärungsarbeit leisten.

 

www.fgk.de

 

 

 

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