Ausweitung der Prüfpflicht für Heizöltanks vorerst vom Tisch

Eine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks mit mehr als 1.000 l Volumen ist in der am 29. Juli veröffentlichten, ressortabgestimmten Fassung der AwSV nicht mehr vorgesehen. Die beteiligten Bundesministerien haben sich auf einen Verordnungsentwurf geeinigt, der jetzt ins europäische Notifizierungsverfahren geht.

Ölheizungsbetreiber sind heute und künftig für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich. Deshalb empfiehlt es sich, den Heizöltank regelmäßig von einem Experten warten zu lassen. Bild: IWO
Ölheizungsbetreiber sind heute und künftig für den sicheren Betrieb ihrer Tankanlage verantwortlich. Deshalb empfiehlt es sich, den Heizöltank regelmäßig von einem Experten warten zu lassen. Bild: IWO

Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vorgelegt, auf den sich alle beteiligten Ministerien nach einer rund zweijährigen Abstimmungsphase geeinigt haben. Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) erläutert die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum lange diskutierten Referentenentwurf: Es soll keine wiederkehrende Prüfpflicht für alle oberirdischen Heizöltanks ab 1.000 l Volumen geben. Auch die Verpflichtung zur einmaligen Überprüfung aller bestehenden Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 l und bis zu 10.000 l ist in dem Entwurf nicht mehr vorgesehen.

Prüfpflichten wie bisher

Wird der aktuelle Verordnungsentwurf umgesetzt, müssen – wie bisher auch – unterirdische Heizöltanks, alle Tanks mit mehr als 10.000 l Fassungsvermögen und alle oberirdischen Tanks mit mehr als 1.000 l Volumen in Wasserschutzgebieten weiterhin regelmäßig geprüft werden. Neu wäre, dass der Sachverständige diese Prüfung mit einer Prüfplakette dokumentiert.

Nächste Schritte auf dem Weg zur Verordnung

Die ressortabgestimmte Fassung der AwSV geht jetzt ins so genannte EU-Notifizierungsverfahren. Dieser Prozess dauert mindestens drei Monate, so dass vor der Bundestagswahl nichts mehr passieren wird. Erst die neu gewählte Bundesregierung kann die Verordnung dann verabschieden. Da die Bundesländer davon betroffen sind, muss auch noch der Bundesrat darüber abstimmen. Sollten die Länderinteressen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein, kann das Gremium die Verordnung stoppen. Lässt der Bundesrat die AwSV passieren, kann die Verordnung veröffentlich werden und tritt dann vier Monate später in Kraft.

Die AwSV dient dem Gewässerschutz. Ziel ist es, bundesweit einheitliche Anforderungen u. a. für die Heizöllagerung zu schaffen und die bisherigen Landesverordnungen abzulösen. Der Bund hatte die einheitliche Regelung aufgrund der Föderalismusreform und der damit verbundenen Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz in Angriff genommen. Ein erhöhtes Umweltrisiko durch Sicherheitsmängel im derzeitigen Tankbestand ist de facto nicht der Grund für die neue Anlagenverordnung.

www.iwo.de

 

 

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