Heiz- und Kühldecken im Gebäudebestand nachrüsten
Gemäß GEG §71 muss beim Einbau einer neuen Heizung ein Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien für die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme, Warmwasser und Betriebsstrom eingehalten werden. Die Temperaturniveaus können sich je nach Nutzung stark unterscheiden: Gebäude brauchen Niedertemperaturwärme von ca. 20 °C und diese kann über Wärmepumpen und Flächenheizungen wirtschaftlich und CO2-arm bereitgestellt werden. Für die Nachrüstung von Flächenheizungen bieten sich Deckensysteme an, die mit reversiblen Wärmepumpen im Sommer auch als Kühldecken genutzt werden können.
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Dipl.-Ing. Alexandra Borke

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