Ferninspektion für Rauchwarnmelder

Smart ablesen und managen

OMS-Standard erleichtert die Kommunikation aller Geräte im Walk-by-Verfahren per Laptop oder Tablet.

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Ferninspektion ohne Betreten der Wohnung Bild: Ei Electronics
Ferninspektion ohne Betreten der Wohnung Bild: Ei Electronics

Die Zeit, in der ein „Ableser“ ins Gebäude musste, ist bald Geschichte. Stattdessen prüfen Melder nach Verfahren C der DIN 14676-1 alle relevanten Kriterien selbstständig und speichern diese im Gerät ab. Mindestens einmal jährlich wird abgelesen, zum Beispiel im Walk-by-Verfahren. Hierbei sammelt der Servicemitarbeiter die Daten per Funk mit einem Laptop oder Tablet. Idealerweise wird dabei – je nach Software vollautomatisch und rechtssicher – eine umfassende Dokumentation angelegt.

Eine von Ei Electronics beauftragte Studie ergab: Allein im Jahr 2021 wurden in Deutschland schon 14 Prozent aller Rauchwarnmelder in Mehrfamilienhäusern aus der Ferne inspiziert. In Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin sogar 22 Prozent bzw. 25 Prozent.

Weichen stellen für zehn Jahre

Eine Investition in ferninspizierbare Rauchwarnmelder setzt eine sorgfältige Planung voraus. Denn die normativ empfohlene Nutzungsdauer der Rauchmelder beträgt maximal zehn Jahre. Für eine nachhaltige Investition sollten deshalb nicht nur Vorzüge wie 10-Jahres-Batterien, sondern auch zukünftige technologische Entwicklungen beachtet werden. Jede Preiskalkulation ist Makulatur, wenn Rauchwarnmelder bereits nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssten, weil sich neue Anforderungen oder Systeme ergaben.

Im einem langen Zeitraum von zehn Jahren kann sich einiges ändern. Einige Beispiele:

  • Rauchwarnmelder sollen in eine Gebäudeautomation integriert werden.
  • Der Dienstleister für die Instandhaltung soll gewechselt werden oder der Betreiber möchte die Rauchwarnmelder selbst bewirtschaften.
  • Rauchwarnmelder sollen mit anderen Geräten wie beispielsweise Verbrauchszählern in einem gemeinsamen System betrieben werden.

Wie also können zukünftige Anforderungen beim Investieren berücksichtigt werden? Die Antwort: Ferninspizierbare Rauchwarnmelder, die auf herstellerunabhängigen Standards wie zum Beispiel OMS beruhen.

Flexibilität durch Standards

Hinter Open Metering System (OMS) verbirgt sich ein herstellerübergreifender Kommunikationsstandard für intelligente Zähler und andere Geräte der Gebäudeautomation. Für die drahtlose Datenübertragung (Wireless M-Bus) verwendet die OMS-Spezifikation die Norm EN 13757-4. Damit können OMS-basierte Rauchwarnmelder und andere Geräte der Gebäudeautomation interoperabel in einem System genutzt werden. Datensicherheit und Zugriffsschutz sind durch geräteindividuelle Verschlüsselung gewährleistet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezieht sich in der Technischen Richtlinie TR-03109, welche die Kommunikationskanäle im Smart Metering beschreibt, ausdrücklich auf OMS als eine der zulässigen Schnittstellen im Local Metrological Network (LMN).

OMS-Spezifikationen sind offen zugänglich und eröffnen damit auch kleineren Serviceunternehmen den Einstieg in die Ferninspektion. Bei Rauchwarnmelder-Systemen mit einer proprietären Datenübertragung ist ein Wechsel ohne Austausch der Melder dagegen nur schwer oder unmöglich.

Rauchwarnmelder wie der Ei6500-OMS lassen sich interoperabel mit Verbrauchszählern in einem gemeinsamen System betreiben. Darüber hinaus verringert sich ebenfalls die Schnittstellenvielfalt im Gebäude.

Informationen per Button

Beim Umstieg auf Ferninspektion sollte auch geprüft werden, ob die Datenerfassungssoftware den Anforderungen genügt. Ei Electronics präsentiert dazu einen Software Rauchwarnmelder-Manager, der unabhängig von der Inspektionsart auf Knopfdruck alle notwendigen Informationen bereitstellt. Inspektionsaufträge und Prüfprotokolle lassen sich so einfach erstellen, mit dem Ergebnis: eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation der Inspektion nach DIN 14676-1. Besonders einfach gestaltet sich der Work-Flow bei Ei Electronics. Wurden Daten bei der Installation mit der Android-App eingelesen, werden sie nach Anmeldung im Schlüsselportal einfach per Mausklick übernommen.

Langfristig und barrierefrei

Der interoperable Betrieb fernauslesbarer Rauchwarnmeldern ist längst keine Zukunftsmusik mehr. Die Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) sieht das Fernauslesen von Heizkostenzählern im Neubau bereits seit 2020 vor. Im Bestand ab 2026. Smart-Meter-Gateways (SMGW) sind dabei vermehrt im Kommen.

Was barrierefreie Wohnungen angeht, sind spezielle Bestimmungen zu beachten. Hier müssen Rauchwarnmelder barrierefrei bedien- und wahrnehmbar sein. Das lässt sich sich zurzeit nur mit (funk-)vernetzten Rauchwarnmeldern umsetzen. Allerdings sind diese nicht ferninspizierbar. In diesen Fällen sollten Produkte verwendetwerden, die einen Austausch einzelner Melder ohne großen Aufwand ermöglichen. Auch die zur Ferninspektion verwendete Verwaltungs- und Dokumentationssoftware sollte unabhängig vom Gerätetyp einsetzbar sein.

Redaktion (allg.)

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· Artikel im Heft ·

Smart ablesen und managen
Seite 52 bis 53
03.06.2025
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