Förderprogramme für Unternehmen werden verbessert
Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. €, mit bis zu 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. € zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind und Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. € wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. € pro Vorhaben. Je nach Zweck ist eine Laufzeit bis zu 20 Jahren möglich. Für durchleitende Banken und Sparkassen kann die KfW das Kreditrisikofür Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, zu 50 % übernehmen.
„Wir unterstützen den Mittelstand bei den großen Herausforderungen unserer Zeit, insbesondere der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft“, sagt Dr. Robert Habeck,Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. „Die vereinfachte Förderlandschaft und die verbesserten Konditionen unserer ERP- und KfW-Förderkreditprogramme erlauben unseren mittelständischen Unternehmen, ihre Vorhaben zu günstigen und attraktiven Konditionen zu finanzieren. Junge Unternehmen und solche in den regionalen Fördergebieten unterstützen wir weiterhin besonders stark.“
Die neuen Programme lösen den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ab. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld.














